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SteuerStud Nr. 10 vom Seite 608

Ablauf einer Betriebsprüfung aus Sicht der Finanzverwaltung

Von der Fallauswahl bis zur verbindlichen Zusage

Maren Melzer

Fundierte Fachkenntnisse auf dem Gebiet der Betriebsprüfung werden nicht nur von der Beraterschaft erwartet; auch im Studium und in der StB-Prüfung wird dieser Komplex häufig thematisiert. Der nachfolgende Beitrag verschafft Ihnen daher einen systematischen Überblick über den Ablauf einer Betriebsprüfung aus Sicht der Finanzverwaltung.

I. Grundlagen

Die gesetzliche Grundlage der steuerlichen Betriebsprüfung (BP) ergaben sich aus den §§ 85, 88, 193, 194 und 199 AO, ergänzt insbesondere durch die §§ 2 und 6 BpO sowie den Rationalisierungserlass. Ziel der BP ist die Ermittlung und Beurteilung der steuerlich bedeutsamen Sachverhalte, um die Grundsätze der Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Gleichmäßigkeit der Besteuerung sicherzustellen. Im Rahmen der Ermessensausübung sind die Grundsätze der Verhältnismäßigkeit der Mittel bzw. des geringstmöglichen Eingriffs zu beachten. Zudem ist auf die Zweckmäßigkeit zwischen voraussichtlichem Arbeitsaufwand und steuerlichem Erfolg abzustellen. Aus dem Rationalisierungserlass ergeben sich die Grundsätze zu Art und Umfang der Ermittlungen im BP-Verfahren: effiziente Fallauswahl, qualitative Verbesserung, zügigere Abwicklung, ...

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