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FG München Urteil v. - 7 K 532/15

Gesetze: EStG § 2 Abs. 1 S. 1 Nr. 4, EStG § 19, EStG § 8 Abs. 1, EStG § 8 Abs. 2, EStG § 8 Abs. 3, ProdHaftG § 4 Abs. 1 S. 1, BGB § 90

Rabattfreibetrag bei verbilligtem Strombezug durch Arbeitnehmer des Stromnetzbetreibers

Leitsatz

Bezieht nach einer Umstrukturierung im Stromkonzern der Arbeitnehmer den ihm arbeitsvertraglich zustehenden verbilligten Strom nicht mehr von seinem Arbeitgeber, sondern von einer Vertriebsgesellschaft, während der Arbeitgeber als reiner Stromnetzbetreiber tätig ist, so hat der Arbeitnehmer bei der Versteuerung des geldwerten Vorteils dennoch Anspruch auf den Rabattfreibetrag nach § 8 Abs. 3 S. 2 EStG, weil der Arbeitgeber als Stromnetzbetreiber bei wertender Betrachtung als Hersteller der vom Arbeitnehmer bezogenen Ware Storm anzusehen ist (Anschluss an das )

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
BB 2016 S. 2470 Nr. 41
NWB-Eilnachricht Nr. 31/2016 S. 2324
NWB-Eilnachricht Nr. 34/2016 S. 2550
JAAAF-77890

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FG München, Urteil v. 30.05.2016 - 7 K 532/15

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