Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden bei Organschaft ohne und mit Beteiligungsaufwand
Nach dem NWB VAAAE-86640 (Kurzinfo StuB 2015 S. 274 NWB KAAAE-87821) ist die Schachtelstrafe des § 8b Abs. 5 KStG bei einer von der Organgesellschaft vereinnahmten Dividende gewerbesteuerlich nicht anzuwenden (vgl. ausführlich Adrian, BB 2015 S. 1113). Das Urteil wurde im Bundessteuerblatt (BStBl 2015 II S. 1052) veröffentlicht und ist daher von der Finanzverwaltung über den entschiedenen Einzelfall hinaus anzuwenden. Fraglich ist jedoch, wie Aufwendungen, die in unmittelbarem Zusammenhang mit der Dividende stehen (Beteiligungsaufwendungen), gewerbesteuerlich zu behandeln sind. Zu dieser Frage nimmt die OFD Karlsruhe in einer Verfügung vom - G 1425/50/2 - St 226 NWB JAAAF-73577 (Der Konzern 2016 S. 153) Stellung. Aktuell hat das BMF einen Gesetzentwurf zu der Thematik auf den Weg gebracht.
Im Folgenden wird zunächst auf Grundlage des geltenden Rechts die gewerbesteuerliche Behandlung von Dividenden bei Organschaft ohne und mit Beteiligungsaufwendungen dargestellt. Anschließend werden mögliche Änderungen auf Basis eines vorliegenden Referentenentwurfs erläutert, die bei geplanten Ausschüttungen beachtet werden sollten.
I. Schachteldividenden ohne Beteiligungsaufwand
Die Org...