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Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Bildungsleistungen – heute wie morgen
Entwurf zum JStG: Alles bleibt beim Alten
[i]Hättich/Renz, NWB 34/2012 S. 2756; Hörster, NWB 45/2012 S. 3606 Die derzeit gültige Rechtsnorm für berufsbildende Bildungsleistungen § 4 Nr. 21 Buchst. a Doppelbuchst. bb UStG wurde in bereits ausführlich und kritisch behandelt. Dabei wurde sowohl auf die fehlende Verzichtsmöglichkeit bei der Steuerbefreiungsnorm als auch auf die geplante Gesetzesänderung zum eingegangen. Inzwischen ist die geplante Freistellung von Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer nicht mehr im Entwurf eines JStG 2013 enthalten (s. dazu Hörster, ). Nach einem Artikel des Handelsblatts vom hat das BMF – nach einem Aufstand der betroffenen Bildungsleistungsanbieter – den „perfiden Steuerentlastungsplan” zurückgezogen. Die Bildungseinrichtungen wollten auf die Vorsteuer partout nicht verzichten.
I. Falschdarstellung der derzeit geltenden Gesetzeslage
[i]Vorsteuerabzug bereits bisher in den meisten Fällen ausgeschlossenWendet man die derzeit gültige Rechtslage zutreffend an, gibt es in vielen Fällen nach wie vor keinen Vorsteuerabzug, da die meisten Bildungsleistungen von der Umsatzsteuer befreit sind. Durch diverse Aufsatzverfasser wurde in der letzten Zeit jedoch ein anderer Eindruck erweckt (vgl. z. B. im Gastkommentar, DB 20/2012, „Umsatzsteuerbefreiung von Bildungsleist...