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Krankenversicherungsbeiträge auch aus Kapitalleistungen einer Lebensversicherung
Ein Streit ohne Ende?
Unter der Reichsversicherungsordnung waren Rentner weitgehend beitragsfrei krankenversichert. Dies hat der Gesetzgeber peu à peu geändert und mit Wirkung zum angeordnet, dass auch Einmalzahlungen aus Betriebsrenten zu verbeitragen sind. Diese Neuregelung ist mannigfachen Vorwürfen ausgesetzt, insbesondere hinsichtlich des verfassungsrechtlichen Rückwirkungsverbots. Das NWB UAAAD-54475 korrigierend eingegriffen und von den Krankenkassen die Einhaltung verfassungsrechtlicher Vorgaben gefordert. Zukünftig erfolgt keine Beitragserhebung aus solchen Zahlungen, die von dem Arbeitnehmer selbst finanziert wurden, sofern er dies als Versicherungsnehmer getan hat. Gemeint sind vor allem die Fälle, in denen Arbeitnehmer vor Eintritt des Versorgungsfalls aus dem Unternehmen ausgeschieden sind und die Direktversicherung selbst übernommen hatten.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Beiträge zur Krankenversicherung der Rentner (KvdR)
1. Ergänzung des § 229 SGB V mit Wirkung ab
[i]KVdR-Beiträge auf Kapitalleistungen aus DirektversicherungenVersicherungspflichtige Rentner zahlen Beiträge zur Krankenversicherung nicht nur aus ihrer gesetzlichen Rente, ...