OFD Chemnitz - S 7287 a - 5/1 - St23

Auf elektronischem Weg übermittelte Rechnungen

Anforderung der Datei unabhängig von einer Außenprüfung

Gem. § 147 Abs. 6 AO hat die Finanzbehörde im Rahmen einer Außenprüfung das Recht zur Einsichtnahme in die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellten Unterlagen bzw. zur Anforderung der gespeicherten Unterlagen auf einem Datenträger. Dazu gehören auch die auf elektronischem Weg übermittelten Eingangsrechnungen (§ 14 Abs. 3 UStG). Die Vorlage oder Übermittlung der elektronischen Rechnung in Dateiform kann aber auch unabhängig von einer Außenprüfung gefordert werden, da die Rechnung ein Beweismittel i. S. d. §§ 92 Nr. 3 i. V. m. 97 AO ist (§ 87a Abs. 5 AO). Der Unternehmer ist gem. Abschn. 184a Abs. 2 Satz 7 UStR verpflichtet, auf Anforderung nachzuweisen, dass die elektronisch übermittelte Rechnung die Voraussetzungen des § 14 Abs. 3 UStG erfüllt. Andernfalls ist ein Vorsteuerabzug aus der Rechnung nicht möglich.

OFD Chemnitz v. - S 7287 a - 5/1 - St23

Fundstelle(n):
JAAAC-36922