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FG München Urteil v. - 4 K 1027/03 EFG 2004 S. 62

Gesetze: KraftStG § 3 Nr. 5, GG Art. 20a

Keine KraftSt-Befreiung für Tierrettungsfahrzeuge

Leitsatz

Fahrzeuge zur Rettung von Tieren fallen nicht unter die KraftSt-Befreiung nach § 3 Nr. 5 KraftStG. Sie sind kein Rettungsdienst i.S. dieser Vorschrift und dienen auch nicht der Krankenbeförderung.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 62
EFG 2004 S. 62 Nr. 1
JAAAB-05934

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Nutzungsdauer:
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FG München, Urteil v. 03.09.2003 - 4 K 1027/03

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