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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht Beschluss v. - 1 V 123/23

Gesetze: § 162 Abs. 2 AO; § 158 AO; § 140 AO; § 141 AO; § 142 AO; § 143 AO; § 144 AO; § 145 AO; § 146 AO; § 147 AO; § 148 AO; § 69 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Satz 2 FGO

Keine AdV von Schätzungsbescheiden mangels ernstlicher rechtlicher Zweifel an der Zulässigkeit der Schätzungsmethode

Leitsatz

Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung stellt nach der BFH-Rechtsprechung eine anerkannte Schätzungsmethode nach den Grundsätzen des äußeren Betriebsvergleichs dar. Soweit der BFH in dem anhängigen Revisionsverfahren X R 19/21 die Frage aufgeworfen hat, auf welchen Grundlagen und Parametern die Richtsätze beruhen, wie sie zustande kommen und welche Auswirkungen sich hieraus auf die Tauglichkeit eines äußeren Betriebsvergleichs anhand der amtlichen Richtsatzsammlung ergeben, ergibt sich hieraus gegenwärtig noch keine konkret absehbare Abweichung von der bisherigen Spruchpraxis. Es ergeben sich mithin im summarischen Verfahren auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden gegenwärtig noch keine ernstlichen rechtlichen Zweifel an der Zulässigkeit dieser Schätzungsmethode an sich.

Fundstelle(n):
StBp 2024 S. 278 Nr. 9
StuB-Bilanzreport Nr. 20/2024 S. 808
IAAAJ-68870

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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 08.05.2024 - 1 V 123/23

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