Keine AdV von Schätzungsbescheiden mangels ernstlicher rechtlicher Zweifel an der Zulässigkeit der Schätzungsmethode
Leitsatz
Die Anwendung der amtlichen Richtsatzsammlung stellt nach der BFH-Rechtsprechung eine anerkannte Schätzungsmethode nach den
Grundsätzen des äußeren Betriebsvergleichs dar. Soweit der BFH in dem anhängigen Revisionsverfahren X R 19/21 die Frage aufgeworfen
hat, auf welchen Grundlagen und Parametern die Richtsätze beruhen, wie sie zustande kommen und welche Auswirkungen sich hieraus
auf die Tauglichkeit eines äußeren Betriebsvergleichs anhand der amtlichen Richtsatzsammlung ergeben, ergibt sich hieraus
gegenwärtig noch keine konkret absehbare Abweichung von der bisherigen Spruchpraxis. Es ergeben sich mithin im summarischen
Verfahren auf gerichtliche Aussetzung der Vollziehung von Schätzungsbescheiden gegenwärtig noch keine ernstlichen rechtlichen
Zweifel an der Zulässigkeit dieser Schätzungsmethode an sich.
Fundstelle(n): KoR 2024 S. 454 Nr. 11 StBp 2024 S. 278 Nr. 9 StuB-Bilanzreport Nr. 20/2024 S. 808 IAAAJ-68870
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Beschluss v. 08.05.2024 - 1 V 123/23
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