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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 1153/16

Gesetze: EStG § 33 Abs. 1, EStG § 33 Abs. 3, EStG § 3 Nr. 11, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 2 Abs. 1

Außergewöhnliche Belastungen: kein verfassungsrechtlicher Anspruch nicht beihilfeberechtigter Personen auf den Abzug beihilfefähiger Krankheitskosten ohne Abzug einer zumutbaren Belastung

Leitsatz

1. Gegen den Ansatz einer zumutbaren Belastung, wie ihn § 33 Abs. 3 EStG vorsieht, bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken (vgl. ).

2. Auch Krankheitskosten, die bei Beamten beihilfefähig wären (im Streitfall: Kosten für Zahnimplantat und Brille), können bei anderen Steuerpflichtigen nicht ohne Kürzung um die zumutbare Belastung als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden; insoweit liegt keine verfassungswidrige Ungleichbehandlung von Arbeitnehmern gegenüber Beamten in Form eines gleichheitswidrigen Begünstigungsausschlusses vor und ist daher eine von den geltenden Vorschriften des § 33 Abs. 1 und Abs. 3 EStG abweichende Berücksichtigung der beihilfefähigen Aufwendungen verfassungsrechtlich nicht geboten.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
NWB-Eilnachricht Nr. 24/2018 S. 1730
IAAAG-84878

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 05.02.2018 - 10 K 1153/16

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