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Neue Steuerpflicht von Streubesitzdividenden
Gesetz zur Umsetzung des
Nachdem der Deutsche Bundestag am und der Bundesrat am der Beschlussempfehlung des Vermittlungsausschusses zugestimmt haben, ist mit dem „Gesetz zur Umsetzung des ” und dem neu geschaffenen § 8b Abs. 4 KStG die Steuerbefreiung für sog. Streubesitzdividenden aufgehoben worden. Nunmehr sind Dividenden, die eine inländische Körperschaft von einer in- oder ausländischen Tochter-Kapitalgesellschaft erhält, steuerpflichtig, wenn die Beteiligung an der Tochter-Kapitalgesellschaft zu Beginn des Kalenderjahres unmittelbar weniger als 10 % des Grund- oder Stammkapitals betragen hat. Die Neuregelung, die sich auf die Besteuerung bei Körperschaften beschränkt, gilt nach § 34 Abs. 7a Satz 2 KStG erstmals für Bezüge i. S. des § 8b Abs. 1 KStG, die nach dem zufließen.
Ronig, infoCenter, Kapitalertragsteuer NWB GAAAA-88439
Was bezweckt die Neuregelung des § 8b Abs. 4 KStG?
Was gilt beim Hinzuerwerb von Beteiligungen?
Welche Folgen treten durch die Neuregelung auf?
I. Anlass für die Gesetzesänderung
[i]Kusch, Körperschaftsteuerpflicht für Dividenden aus Streubesitz, NWB 2013 S. 1068 NWB OAAAE-32931 Hechtner, Parlamentarische Aktivitäten in Berlin: StVereinfG 2013, JStG 2013 „reloaded”, Streubesitzdividenden, NWB 2013 S. 663 NWB DAAAE-30687Anlass für die gesetzliche Änderung war das . Danach stellt die abgeltende Besteuerung vo...