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Hinweispflichten des Beraters bei Insolvenzreife des Unternehmens
Rechtsprechung vs. Literatur
Zunehmend [i]LG Aachen, Urteil v. 10. 8. 2011 - 8 O 551/10beschäftigt die Beraterhaftung die Gerichte. Vorsorge ist angesagt, nicht allein für komplizierte Beratungsgegenstände. Welche Pflichten treffen den Steuerberater im Falle buchmäßiger Überschuldung der Kapitalgesellschaft? Klare Leitlinien des Berufsstands fehlen. Gerichte und Rechtsprechung argumentieren gegenläufig. Eine aktuelle Erkenntnis des LG Aachen im Urteil v. - 8 O 551/10 ist grundlegend. Sie gibt Anlass für eine ordnende und kritische Bestandsaufnahme der Stimmen zur Rechtslage.
I. Hintergrund
[i]Unterbliebener Hinweis auf Insolvenzantragspflicht wegen ÜberschuldungDie Beratungssituation ist alltäglich. Die vom Steuerberater erstellte Handelsbilanz der Kapitalgesellschaft weist den Überhang der Passiva nach Abzug des Eigenkapitals aktivisch als nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrag aus (§ 268 Abs. 3 HGB). Der Berater unterlässt den ausdrücklichen Hinweis auf die mögliche Insolvenzantragspflicht gem. § 15a Abs. 1 InsO wegen Überschuldung, ebenso den Hinweis auf die Strafbarkeit der Pflichtverletzung nach Absatz 4 der Vorschrift. Geschäftsführer oder Vorstand verschleppen den Insolvenzantrag.
Im Insolvenzverfahren macht der Verwalter zur Anreicherung der Masse den Verzögerungsschaden geltend, beispielsweise im Umfang der Ausweitu...