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Das Erbscheinsverfahren nach dem neuen FamFG
Neuregelungen im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit durch das FGG-Reformgesetz
[i]Najdecki, Erbscheinsantrag, NWB 47/2009 S. 3668 NWB EAAAD-31400 Das Erbscheinsverfahren ist in der Praxis eine beliebte Möglichkeit, streitiges Erbrecht durch das Nachlassgericht prüfen zu lassen. Insbesondere Fragen der Wirksamkeit oder Echtheit von Testamenten oder nach der Testierfähigkeit des Erblassers werden gerne im Erbscheinsverfahren geklärt, ist es doch im Vergleich zur zivilprozessualen Feststellungsklage grundsätzlich die kostengünstigere Alternative. Zu berücksichtigen ist hierbei jedoch, dass nach einem aktuellen Kosten der Beweisaufnahme – etwa für ein kostenintensives Schriftsachverständigengutachten – bei widerstreitenden Erbscheinsinteressen auch allein dem Antragsteller auferlegt werden können. Neuerungen im Erbscheinsverfahren ergeben sich im Übrigen durch das am in Kraft getretene Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG). Das neue FamFG gilt für alle Erbscheinsverfahren, bei denen der Antrag auf Erteilung des Erbscheins nach dem gestellt wurde. Der nachfolgende Beitrag gibt einen allgemeinen Überblick über das Erbscheinsverfahren nach dem neuen FamFG und beleuchtet dabei auch die Unterschiede zur alternativen Verfahrensart der zivilprozessualen Feststell...