Genehmigung des Investitionszulagengesetzes 2005 durch die Europäische Kommission
Bezug:
Die Europäische Kommission hat am den letzten bisher noch nicht genehmigten Teil des Investitionszulagengesetzes (InvZulG) 2005 genehmigt. Das InvZulG 2005 gilt nun auch bezüglich Investitionsvorhaben von mittleren Unternehmen in Schwierigkeiten, die einen Umstrukturierungsplan auf der Grundlage einer Genehmigungsentscheidung für eine Umstrukturierungsbeihilfe umsetzen, der auf den „Leitlinien der Gemeinschaft für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung von Unternehmen in Schwierigkeiten” vom basiert und die Genehmigungsentscheidung nicht ausdrücklich eine Investitionszulage unter dem vorliegenden Investitionszulagengesetz 2005 einbezieht. Diese Investitionsvorhaben sind der Kommission einzeln zur Genehmigung vorzulegen.
Grundlage hierfür ist die Verordnung zur Durchführung von § 5 Abs. 2 Satz 4 des Investitionszulagengesetzes 2005, der der Bundesrat am zugestimmt hat. Die Verordnung wird zeitnah im Bundesgesetzblatt bekannt gemacht.
Das Investitionszulagengesetz 2005 ist somit vollständig in Kraft treten.
BMF v. - IV C 8 -
InvZ 1000 -
75/05
Fundstelle(n):
IAAAB-58973