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GmbH: Handelsregisteranmeldung, Erteilung einer Prokura – Muster
Erteilung einer Prokura
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Die Erteilung der Prokura muss von den Geschäftsführern einer GmbH in der zur Vertretung erforderlicher Zahl zur Eintragung ins Handelsregister angemeldet werden. Auch Prokuristen sind zusammen mit einem Geschäftsführer anmeldeberechtigt, wenn der Gesellschaftervertrag dies vorsieht, nicht aber der anzumeldende Prokurist selbst. Neben der Angabe des Vor- und Nachnamens des künftigen Prokuristen ist auch dessen Geburtsdatum und Wohnort mit anzugeben. Zu beachten sind die Vorschriften des §§ 49 ff. HGB.
Mehr zum Thema Inhalt, Erteilung und Missbrauch der Prokura sowie weiterführende Informationen im infoCenter.
Die Praxishinweise in der Schreibvorlage dienen dem besseren Verständnis und erläutern wesentliche Zusammenhänge. Bei der Textverarbeitung lassen sich die Praxishinweise ohne Weiteres entfernen.
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