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OLG München Beschluss v. - 31 Wx 415/17

Gesetze: FamFG § 352; FamFG § 352 e; BGB § 133; BGB § 157; BGB § 2084; BGB § 2090; BGB § 2094; BGB § 2278; BGB § 2289 Abs. 1 S. 2

Leitsatz

Leitsatz:

1. Zur Auslegung eines von Ehegatten abgeschlossenen Erbvertrags, bei denen die jeweiligen Kinder der Ehegatten als Schlusserben eingesetzt sind. (sog. "Patch-work-Familie").

2. Bei Wegfall eines der Schlusserben stellt sich die Frage einer vertragsmäßigen Bindung des überlebenden Ehegatten betreffend diesen Erbteil infolge Anwachsung zugunsten der übrigen Schlusserben erst, sofern kein Wille der Ehegatten in Bezug auf eine erneute Testierung des überlebenden Ehegatten infolge des Wegfalls des Schlusserben im Wege der individuellen Auslegung festgestellt werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
ErbBstg 2020 S. 301 Nr. 12
ErbStB 2021 S. 308 Nr. 10
NWB-EV 2020 S. 433 Nr. 12
HAAAH-63830

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OLG München, Beschluss v. 05.11.2020 - 31 Wx 415/17

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