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Lexikon vom

Put-Option

Roland Ronig

IIm engeren Sinne erwirbt der Anleger bei einer Verkaufsoption (Put) in einem Optionsgeschäft (Optionsnehmer) vom Käufer der Option (Optionsgeber oder Stillhalter) gegen Bezahlung einer Prämie das Recht, aber nicht die Pflicht, eine bestimmte Anzahl zum Optionshandel zugelassener Basiswerte am Ende der Laufzeit oder jederzeit innerhalb der Laufzeit der Option zum vereinbarten Basispreis vom Verkäufer der Option zu verkaufen. Der Wert des Puts steigt gleichzeitig mit dem fallenden Kurs des zugrunde liegenden Bezugswerts an.