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Grundstücksübertragungen von einer Gesamthand
Aktuelle Rechtsentwicklungen und Tendenzen – Praktische Anwendungsfälle
[i]Saecker, NWB 43/2012 S. 3480Die Übertragung eines Grundstücks von einer Gesamthandsgemeinschaft in eine andere Gesamthandsgemeinschaft oder in eine andere Eigentumssphäre (Allein- oder Bruchteilseigentum) ist grds. ein grunderwerbsteuerbarer Tatbestand, der aber in bestimmten Fällen steuerfrei bzw. teilweise steuerfrei behandelt wird. Die Steuerfreiheit wiederum ist in bestimmten Fällen an ein konkretes Wohlverhalten in nachfolgender Zeit gebunden bzw. wird gar nicht erst ausgesprochen, wenn konkrete Voraussetzungen in einer bestimmten Zeitspanne vor dem Eigentumswechsel nicht erfüllt sind. Das grds. gleiche Regelwerk greift in konkreten Fällen des Gesellschafteraustritts oder auch in Fällen, bei denen der Eigentümerwechsel nicht schuldrechtlich, sondern kraft Gesetzes eintritt (z. B. bei Anwachsungen oder bei fiktiven Erwerben). In all diesen Fällen, in denen die gesetzliche Norm ohnehin als recht komplex gilt, hat sich die Rechtsanwendung durch Rechtsprechung und Erlassgebung der Steuerverwaltung in der letzten Zeit, wie der Beitrag zeigt, weiterentwickelt.
I. Allgemeines
[i]PersGes ist eigenständige Rechtsträgerin und SteuerschuldnerinDurch die in § 1 GrEStG aufgezeigten Tatbestände ist die Übertragung eines Grundstücks aus einer...