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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 2 K 2606/06

Gesetze: EStG § 4 Abs. 4, EStG § 12 Nr. 1 Satz 2, FGO § 115 Abs. 2

Abzugsfähigkeit von Aufwendungen für eine Jubiläumsfeier

Leitsatz

Liegen anlässlich der Durchführung einer Jubiläumsfeier eines Steuerberaters gemischte Aufwendungen vor, so ist keine Aufteilung der Kosten nach Köpfen (pro rata capitum) vorzunehmen. Die gesamten Aufwendungen sind vielmehr der privaten Lebensführung zuzuordnen, wenn der Zusammenhang weder mit der Lebensführung noch mit der Einkünfteerzielung von untergeordneter Bedeutung ist.

Fundstelle(n):
DStRE 2009 S. 457 Nr. 8
DStZ 2008 S. 862 Nr. 24
HAAAC-94982

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 16.09.2008 - 2 K 2606/06

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