OFD Berlin - St 151 - InvZ 1271 - 3/04

Trägerfilme und Druckplatten im Bereich der Druckindustrie

Die in der Rundverfügung der  St 441 a – InvZ 1260 – 1/92 – getroffene Regelung zur Investitionszulagenbegünstigung von Trägerfilmen und Druckplatten im Bereich der Druckindustrie ist nur noch

  • bei Investitionen in diese inzwischen veraltete Drucktechnik und

  • bei Investitionen in die neuere digitale Drucktechnik, die vor dem abgeschlossen werden (§ 2 InvZulG 1999),

weiterhin anzuwenden.

Für nach dem abgeschlossene Investitionen in die digitale Drucktechnik (§ 2 InvZulG 2005) ist die Rundverfügung vom dagegen nicht mehr anzuwenden. Zu der Frage, ob und ggf. in welchem Umfang digitale Druckvorlagen dann noch investitionszulagenbegünstigt sind, wird eine bundeseinheitliche Regelung durch ein BMF-Schreiben erwartet.

Der Verband Druck und Medien Berlin-Brandenburg eV, Am Schillertheater 2, 10625 Berlin, ist entsprechend unterrichtet worden.

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Fundstelle(n):
HAAAB-52848