Außenprüfung: Hinzuschätzung
anhand der Richtsatzsammlung des BMF als externer Betriebsvergleich
- hier: Gastronomiebetrieb
Leitsatz
1. Die Schätzung
anhand der Richtsatzsammlung als externer Betriebsvergleich ist
eine anerkannte Schätzungsmethode in Fällen, in denen ein interner
Betriebsvergleich, etwa durch Nachkalkulation, mangels verlässlichen
Zahlenmaterials nicht möglich ist.
2. Die in der Literatur aufgeworfene
Kritik an der Richtsatzsammlung greift vor dem Hintergrund nicht
durch, dass die Richtsatzsammlung keinen normativen Charakter hat, sondern
lediglich ein Hilfsmittel ist, das von den Finanzgerichten im Rahmen
ihrer richterlichen Würdigung nur unter Berücksichtigung der jeweiligen
Umstände des Einzelfalls angewandt wird.
3. Gerade durch die große Spannbreite
der Rohgewinnaufschlagsätze für Gastronomiebetriebe (im Streitjahr
2014 zwischen 186 % und 400 %) kommt der Berücksichtigung des Einzelfalls
besondere Bedeutung zu, die die Kritik an der statistischen Erhebung der
den Richtwerten zugrundeliegenden Daten zurücktreten lässt.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): BBK-Kurznachricht Nr. 9/2022 S. 400 GmbH-StB 2022 S. 215 Nr. 7 GAAAI-05645
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Online-Dokument
Finanzgericht
Hamburg
, Urteil v. 13.10.2020 - 2 K 218/18
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