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Umsetzung der EU-Vorgaben an eine einheitliche Berichterstattung am Kapitalmarkt (ESEF)
Kritische Bestandsaufnahme zum vorliegenden RefE
Die EU-Kommission hat den ESMA-Entwurf für ein EU-einheitliches elektronisches Berichtsformat (ESEF) als delegierte Verordnung (ESEF-VO) am verabschiedet. Die Verordnung tritt für Jahresfinanzberichte für Geschäftsjahre, die am oder nach dem beginnen, in Kraft. Diese Jahresfinanzberichte sind nach den ESEF-Vorgaben zu veröffentlichen. Zu dem Zweck der Umsetzung der vorgenannten Vorgaben liegt nunmehr der Referentenentwurf des BMJV und BMF für das „Gesetz zur weiteren Umsetzung der Transparenzrichtlinie-Änderungsrichtlinie im Hinblick auf ein einheitliches elektronisches Format für Jahresfinanzberichte“ vor. Das Gesetz muss zeitnah verabschiedet werden respektive in Kraft treten, da die ESEF-Anforderungen erstmals auf Abschlüsse anzuwenden sein sollen, die für das nach dem beginnende Geschäftsjahr aufzustellen sind, also regelmäßig für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020.
Roos, Neue Berichtspflichten für Jahresfinanzberichte – ESEF: EU-einheitliches elektronisches Berichtsformat, BBK 5/2019 S. 224 NWB BAAAH-07611
Für das kalenderjahrgleiche Geschäftsjahr 2020 müssen alle Unternehmen, die innerhalb der EU Wertp...