Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Altersvorsorge der angestellten Berufsträger und der weiteren Mitarbeiter
Altersvorsorge in Freiberuflerkanzleien
[i]Horst/Riewe NWB 17/2011 S. 1478Bei den Beschäftigten in Freiberuflerkanzleien oder -praxen gibt es unterschiedliche Ausgangssituationen, Interessenlagen und Möglichkeiten im Hinblick auf die Gestaltung der Altersvorsorge. Im ersten Teil zu diesem Thema ging es um die Altersvorsorgesituation des selbständigen Freiberuflers. Dieser zweite Teil widmet sich nun der Vorsorgesituation des angestellten Berufsträgers und des sonstigen Personals in einer Freiberuflerkanzlei bzw. -praxis. Im Fokus stehen hier vor allem die betrieblichen und steuerlich geförderten privaten Vorsorgeformen.
I. Einleitung
[i]Drei Gruppen von BeschäftigtenIn einer Freiberufler-Sozietät sind i. d. R. drei Gruppen von Angestellten zu unterscheiden:
Gesellschafter-Geschäftsführer, falls die Sozietät als GmbH firmiert,
angestellte Berufsträger,
weitere Beschäftigte
voll sozialversicherungspflichtige Arbeitnehmer,
geringfügig Beschäftigte und
Auszubildende.S. 3705
[i]Unterschiedliche VorsorgemöglichkeitenDie Vorsorgesituation der jeweiligen Beschäftigten und auch die Möglichkeiten für eine ergänzende Vorsorge sind sehr unterschiedlich. Nachfolgend wird auf die einzelnen Beschäftigtengruppen und deren Vorsorgemöglichkeiten näher eingegangen, wobei stets auch die Arbe...