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FG Berlin-Brandenburg Urteil v. - 7 K 9247/05 B EFG 2011 S. 695 Nr. 8

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1EStG § 5 Abs. 4aHGB § 249 Abs. 1BGB § 320ff EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e

Bildung von Mietgarantierückstellungen

Leitsatz

1. Gewährt eine Eigentumswohnungen verkaufende GbR den Käufern für fünf Jahre Mietgarantien, die zum Bilanzstichtag als wirtschaftliche Belastung bestehen, kann für die ungewisse Verbindlichkeit eine Rückstellung gebildet werden.

2. Die Mietgarantie ist nicht Gegenstand eines schwebenden Geschäfts, so dass die Rückstellungsbildung nicht gem. § 5 Abs. 4a EStG ausscheidet, wenn Ansprüche gegenüber den Wohnungskäufern weder den Kaufverträgen (keine Zusammenhang mit dem Kaufpreis) noch dem ein angemessenes monatliches Entgelt enthaltenden Verwaltervertrag entnommen werden kann; mithin ein einseitiges Garantieversprechen vorliegt.

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. 74/2011 (Rückstellung wegen Mietgarantie zulässig)
DStZ 2011 S. 6 Nr. 15
EFG 2011 S. 695 Nr. 8
KÖSDI 2011 S. 17493 Nr. 7
StuB-Bilanzreport Nr. 6/2011 S. 232
GAAAD-61466

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FG Berlin-Brandenburg, Urteil v. 23.06.2010 - 7 K 9247/05 B

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