Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Lexikon Lohnbüro 2024 vom

Warengutscheine

Wolfgang Schönfeld und Jürgen Plenker
Wichtiges auf einen Blick:

Gutscheine und Geldkarten gehören zu den Sachbezügen, wenn sie ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen und zusätzlich die Kriterien des § 2 Absatz 1 Nummer 10 des Zahlungsdiensteaufsichtsgesetzes erfüllen.

Die Finanzverwaltung hat zu den Voraussetzungen im Einzelnen in einem ausführlichen Anwendungsschreiben Stellung genommen. Diese Verwaltungsauffassung ist in den nachfolgenden Ausführungen enthalten. Vgl. hierzu die Erläuterungen unter der nachfolgenden Nr. 2.

1. Allgemeines

Verschiedene Arbeitgeber gewähren ihren Arbeitnehmern aus Gründen der Steuerersparnis Arbeitslohn in Form von Sachbezügen. Erhalten Arbeitnehmer eines Kaufhauses z. B. anstelle des freiwilligen Weihnachtsgeldes einen Warengutschein im Wert von 1080 €, der zum Bezug der im Kaufhaus angebotenen Waren berechtigt, ist dieser Betrag aufgrund der Inanspruchnahme des Rabattfreibetrags steuerfrei. Unter Berücksichtigung des 4 %igen Preisabschlags können exakt Waren im Bruttoverkaufswert von 1125 € steuer- und beitragsfrei überlassen werden (vgl. das Stichwort „Rabatte, Rabattfreibetrag“). Wichtig ist hierbei, dass die Steuerfreiheit in Anwendung des Rabattfreibetrags in Höhe von 1080 € jährlich nur beim Bezug solcher Waren ...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB Lohn, Deklaration & Buchhaltung
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen