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Entwurf eines Erbschaftsteuerreformgesetzes
Erleichterung der Unternehmensnachfolge sowie sonstige Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuerrechts
Neben der verfassungskonformen Ausgestaltung des erbschaftsteuerlichen Bewertungsrechts (s. NWB Beratung aktuell 51/2007) gehen mit dem ErbStRG zahlreiche Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes einher. Schwerpunkt dieser Novellierung ist die Erleichterung der Unternehmensnachfolge durch ein mehrstufiges System von Verschonungsregelungen, die mit einschlägigen Behaltens- und Nachversteuerungsnormen gekoppelt sind. Die in der Höherbewertung des Vermögens liegenden Folgen sollen durch eine Anpassung persönlicher und sachlicher Freibeträge flankiert werden, die mit einer neuen Tarifstruktur einhergehen. Das Lebenspartnerschaftsrecht wird erstmals im Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz seinen Niederschlag finden.
I. Persönliche Freibeträge/Steuersätze
1. Neuausrichtung der persönlichen Freibeträge
Die mit der verkehrswertnahen Bewertung aller Vermögensklassen einhergehende Erhöhung der erbschaftsteuerlichen Wertansätze hat den Gesetzgeber bewogen, die persönlichen Freibeträge in § 16 ErbStG anzupassen. Die Freibetragsstruktur stellt sich künftig wie folgt dar:
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Steuerklasse/ Personenkreis | Freibetrag
neu | Freibetrag
bisher |
Steuerkl... |