Nicht zurückzuzahlendes „Darlehen” im Rahmen einer Unternehmensumstrukturierung bei im Wesentlichen unveränderter Fortführung
des Arbeitsverhältnisses keine freibetrags- bzw. tarifermäßigte Abfindung bzw. Entschädigung
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
1. Die Anwendung des § 3 Nr. 9 EStG ist in Fällen nur formaler Auflösung des Arbeitsverhältnisses nicht angebracht, in denen
bei wirtschaftlicher Betrachtung der Arbeitsplatz im Wesentlichen unverändert beibehalten wird.
2. Von einer Beibehaltung des bisherigen Arbeitsplatzes ist auszugehen, wenn eine Konzerngesellschaft ihre werbende Tätigkeit
in Deutschland einstellen will und zwei bisherige Arbeitnehmer jeweils ein nicht mehr zurückzuzahlendes „Darlehen” zur Neugründung
einer GmbH erhalten, die die nunmehrigen Gesellschafter als Geschäftsführer anstellt, das Unternehmen sowie die übrigen Arbeitnehmer
der Konzerngesellschaft übernimmt und in alle bestehenden Verträge eintritt.
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