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VG Gelsenkirchen Urteil v. - 20 K 6392/18

Gesetze: DS-GVO Art 2 Abs 1; DS-GVO Art 2 Abs 2 lit a; DS-GVO Art 4 Nr 6; DS-GVO Art 12 Abs 5; DS-GVO Art 15 Abs 3; DS-GVO Art 23 Abs 1; JAG NRW § 23 Abs. 2; DSG NRW § 5 Abs 8

Datenschutzrechtlicher Anspruch auf Erhalt kostenlose Kopie der Examensklausur

Leitsatz

Einem Prüfling steht gemäß § 5 Abs. 8 Satz 1 des Datenschutzgesetzes Nordrhein-Westfalen (DSG NRW) i.V.m. Art. 15 Abs. 3 und Art. 12 Abs. 5 Satz 1 der Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) ein Anspruch auf eine unentgeltliche Kopie der von ihm im Rahmen des zweiten juristischen Staatsexamens in Nordrhein-Westfalen angefertigten Aufsichtsarbeiten mitsamt Prüfergutachten in Papierform oder in einem gängigen elektronischen Format zu.

ECLI Nummer:
ECLI:DE:VGGE:2020:0427.20K6392.18.00

Fundstelle(n):
FAAAH-51179

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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VG Gelsenkirchen, Urteil v. 27.04.2020 - 20 K 6392/18

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