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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 2664/15

Gesetze: EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3 S. 2 EStG § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. eBewG § 12 Abs. 3FGO § 96 Abs. 1 S. 1 Hs. 2 AO § 162

Abzinsung einer Ansammlungsrückstellung für die Rekultivierung von betrieblichen Grundstücken

Leitsatz

1. Rückstellungen für die Rekultivierung einer Deponie fallen unter das Abzinsungsgebot des § 6 Abs. 1 Nr. 3a Buchst. e EStG.

2. Für die Abzinsung der Rückstellung ist der Zeitraum bis zum Beginn der Erfüllung der Verpflichtung maßgebend.

3. Als Erfüllungszeitpunkt ist auf den Zeitpunkt abzustellen, mit dem aus der Sicht des Bilanzstichtags nach den tatsächlichen Verhältnissen und den in der Vergangenheit gemachten Erfahrungen gerechnet werden muss. Die diesbezüglichen Risiken sind vom FG zu schätzen.

4. Der für den Rückstellungszeitraum maßgebliche Erfüllungszeitpunkt ist bei der Pflicht zur Rekultivierung betrieblicher Gründstücke der Zeitpunkt des Endes der behördlichen Genehmigung für den Betrieb, soweit nicht konkrete Umstände einen früheren oder späteren Beginn aus der Sicht des Bilanzstichtags wahrscheinlich erscheinen lassen.

5. Die zivilrechtliche Kündigungsmöglichkeit des Grundstückspachtvertrags ist nicht ausschlaggebend, wenn am Bilanzstichtag nicht ernstlich mit einer Kündigung gerechnet werden muss.

Fundstelle(n):
BBK-Kurznachricht Nr. 7/2017 S. 311
StuB-Bilanzreport Nr. 8/2017 S. 322
FAAAG-37354

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 14.11.2016 - 10 K 2664/15

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