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Bewertung des Grundvermögens – Praxishinweise zu den neuen Anwendungserlassen
Die novellierte Grundbesitzbewertung
[i]Gleich lautende Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder vom 8. 1. 2016, BStBl 2016 I S. 173Durch das Steueränderungsgesetz 2015 vom (BGBl 2015 I S. 1834) wurde insbesondere das Sachwertverfahren zur Bewertung des Grundvermögens mit Wirkung zum neu geregelt. Von den Gesetzesänderungen ist aber auch das Ertragswertverfahren betroffen. Die Anpassung der Bewertungsvorschriften war notwendig geworden, um die vorbezeichneten typisierten Bewertungsverfahren der seit dem geltenden Grundbesitzbewertung an die [i]Grundzüge des neuen Sachwertverfahrens vgl. Eisele, NWB 50/2015 S. 3751Verkehrswertermittlung auf Basis der Immobilienwertermittlungsverordnung und der Sachwertrichtlinie vom anzugleichen. Die Finanzverwaltung hat die gesetzlichen Neuerungen durch die gleich lautenden Erlasse der obersten Finanzbehörden der Länder zur Umsetzung des Steueränderungsgesetzes [i]Krause/Grootens, NWB 51/2015 S. 38232015 vom (BStBl 2016 I S. 173) flankiert. Die Erlasse beinhalten Regelungen zur Anwendung der Vorschriften für die neue Grundbesitzbewertung nach den §§ 176 ff. BewG für Bewertungsstichtage ab dem und ergänzen insoweit die ErbStR 2011 bzw. ErbStH 2011. In NWB 51/2015 wurde das neue Sachwertverfahren mit Hilfe von Beispielen und einem Belastungsvergleich zwischen altem und n...