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Einkommensteuer | Nachträgliche Schuldzinsen bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung – Änderung der Rechtsprechung
Schuldzinsen, die auf Verbindlichkeiten entfallen, welche der Finanzierung von Anschaffungskosten eines zur Erzielung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung genutzten Wohngrundstücks dienten, können auch nach einer gem. § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG steuerbaren Veräußerung der Immobilie weiter als (nachträgliche) Werbungskosten abgezogen werden, wenn und soweit die Verbindlichkeiten durch den Veräußerungserlös nicht getilgt werden können (Bezug: § 9 Abs. 1 Satz 1, Satz 3 Nr. 1 Satz 1, § 17, § 21 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 23 EStG).
Damit änderte der BFH seine bisherige Rechtsprechung zum nachträglichen Schuldzinsenabzug im Bereich der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung grundlegend. Bislang wurden Schuldzinsen nach Verkauf einer bisher vermieteten Immobilie nur in Ausnahmefäll...