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Lexikon - Stand: 29.05.2024

Rückstellungen: Soziallasten

Stefan Kolbe

Eine Übersichtsseite zum Rückstellungslexikon finden Sie hier: NWB EAAAD-87369.

I. Definition und Ansatz

1. Begriff

Unter Soziallasten werden die aus dem Arbeitsverhältnis neben dem oder anstelle des Lohns/Gehalts geschuldeten sonstigen gesetzlichen (z. B. Leistungen im Rahmen des Mutterschutzes nach § 11 Abs. 1 MuSchG) oder freiwilligen Leistungen (z. B. Zahlung von Urlaubs- oder Weihnachtsgeld) des Arbeitgebers verstanden.

2. Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten (§ 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB)

Voraussetzungen für die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten nach § 249 Abs. 1 Satz 1 1. Alt. HGB sind insbesondere

  • die Wahrscheinlichkeit des künftigen Entstehens einer dem Grunde und/oder der Höhe nach ungewissen Verbindlichkeit,

  • dass die Verbindlichkeit in der Zeit vor dem Bilanzstichtag wirtschaftlich verursacht ist und

  • der Schuldner ernsthaft mit einer Inanspruchnahme rechnen muss.

Bei einem schwebenden Geschäft, insbesondere bei Dauerschuldverhältnissen, liegt eine ungewisse Verbindlichkeit nur vor, wenn das Gleichgewicht der gegenseitigen Leistungsbeziehungen durch Vorleistungen eines – und daraus folgenden rückständigen Gegenleistungen des anderen – Vertragspartners gest...

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