Anteile eines Einzelunternehmers an der Verpächterin seiner
Betriebsstätte als notwendiges Betriebsvermögen
Leitsatz
Die Anteile eines Einzelunternehmers
an der Verpächter-Kapitalgesellschaft der Betriebsstätte des
Einzelunternehmens dienen unmittelbar dem Gewerbebetrieb des Pächters,
weil sie eine Einflussnahme auf die Willensbildung beim Verpächter
ermöglichen und damit ein Instrument zur Erhaltung der wesentlichen
Grundlagen des Pächterunternehmens darstellen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2007 S. 10 Nr. 27 SJ 2006 S. 25 Nr. 23 StuB-Bilanzreport Nr. 24/2006 S. 977 FAAAB-88685
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Schleswig-Holsteinisches Finanzgericht, Urteil v. 27.10.2005 - 3 K 50153/02
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