Keine Anschaffungskosten bei den Miteigentümern durch
Begründung von Wohnungseigentum durch vertragliche Einräumung von
Sondereigentum nach § 3 WEG an jeweils einer Wohneinheit
Tauschvorgang
Anschaffungskosten für
Miteigentümer
Leitsatz
Begründen die bisherigen Miteigentümer eines
Grundstücks durch die vertragliche Einräumung von Sondereigentum nach
§ 3 WEG (Wohnungseigentumsgesetz) Sondereigentum an jeweils einer
Wohneinheit, liegt insoweit kein Tausch oder ein tauschähnliches
Geschäft vor, sondern eine nicht zu Anschaffungskosten führende
rechtliche Umgestaltung des Miteigentums.