Muster der Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und - Vorauszahlungsverfahren für das Kalenderjahr 2020
Bezug: BStBl 2019 I Seite 990
Bezugnehmend auf das o. g. mit dem im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020), USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020) und USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) eingeführt wurden, gilt Folgendes:
(1) Im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und -Vorauszahlungsverfahren wird für die Voranmeldungszeiträume ab Januar 2020 das beiliegende Vordruckmuster neu bekannt gegeben:
- USt 1 EAnleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020
(2) Durch Artikel 12 Nummer 9 i. V. m. Artikel 39 Absatz 2 des Gesetzes zur weiteren steuerlichen Förderung der Elektromobilität und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften vom 12. Dezember 2019 (BGBl 2019 I S. 2451) wurde mit Wirkung zum der Anwendungsbereich der Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers für die Übertragung der in § 13b Absatz 2 Nummer 6 UStG bezeichneten sog. CO2-Emissionszertifikate auf die Übertragung von Gas- und Elektrizitätszertifikaten ergänzt. Derartige Umsätze sind im Vordruckmuster USt 1 A ab vom leistenden Unternehmer in der Zeile 39 (Kennzahl - Kz - 60) und vom Leistungsempfänger nebst Steuer in der Zeile 50 (Kz 84/85) gesondert anzugeben. Entsprechend wurden die Erläuterungen zu den Zeilen 48 bis 50 in dem Vordruckmuster USt 1 E ergänzt.
(3) Das diesem Schreiben beigefügte Vordruckmuster ersetzt mit Wirkung vom das mit o. g. eingeführte Vordruckmuster USt 1 E (Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020). Die Vordruckmuster USt 1 A (Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020) und USt 1 H (Antrag auf Dauerfristverlängerung und Anmeldung der Sondervorauszahlung 2020) bleiben unverändert bestehen.
Anlage: USt 1 E; Anleitung zur Umsatzsteuer-Voranmeldung 2020 Datei öffnen
BMF v. - III C 3 - S 7344/19/10001 :001
Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:
Fundstelle(n):
BStBl 2020 I Seite 94
UR 2020 S. 168 Nr. 4
EAAAH-38332