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Steuern mobil Nr. 12 vom

Track 13-16 | Erbschaftsteuer: Mit den Richtlinien 2019 gibt es wieder bundeseinheitliche Vorgaben der Verwaltung

Mit den ErbStR 2019 gibt es nach langem Warten wieder eine bundeseinheitliche Anweisung der Finanzverwaltung zur ErbSt. Leider werden die komplexen Regelungen des neuen Rechts im Zweifel jedoch zum Nachteil der Steuerpflichtigen ausgelegt. Auf drei Aspekte gehen wir besonders ein: Anwendung der Investitionsklausel auch auf nachgelagerten Beteiligungsstufen, junge Finanzmittel bei Beteiligungsstrukturen und begünstigtes Betriebsvermögen bei Wohnungsunternehmen.

Sie lagen lange auf Eis und wurden im Oktober dann endlich vom Bundesrat abgesegnet. Ich rede von den neuen Erbschaftsteuer-Richtlinien 2019. Die gute Nachricht dabei ist: Die Länder haben sich zusammengerauft. Es gibt im ganzen Bundesgebiet wieder einheitliche Regelungen. Die schlechte Nachricht ist jedoch: Es hat keine wesentlichen Änderungen gegenüber dem Entwurf gegeben. Das ist aus meiner Sicht ein Schlag ins Gesicht der Verbände und Experten , die zahlreiche Verbesserungsvorschläge gemacht hatten. Die Änderungsvorschläge des federführenden Finanz- und Wirtschaftsausschusses des Bundesrats wurden allesamt nicht umgesetzt. Die Richtlinie ist ohne die aus Sicht der Wirtschaft dringend notwendigen Änd...

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