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Die neuen Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern sowie zum Datenzugriff (GoBD)
Anmerkungen zum Entwurf eines
Das BMF hat am den Wirtschaftsverbänden einen ersten Entwurf der „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD) mit der Bitte um kurzfristige Stellungnahme übersandt. Die neuen GoBD sollen die bisherigen GoBS aus dem Jahr 1995 und die GDPdU von 2002 ersetzen . Die stetige Weiterentwicklung elektronischer Buchführungssysteme und 13 Jahre Erfahrung der Finanzverwaltung mit dem digitalen Datenzugriff gaben genügend Anlass für die schon länger erwartete Aktualisierung der entsprechenden Verfahrensgrundsätze.
Entwurf NWB HAAAE-37193
Was soll sich gegenüber den geltenden GoBS und GDPdU ändern?
Bringen die GoBD die überfällige umfassende Modernisierung der Thematik?
Welche Vor- oder Nachteile würden sich für die Stpfl. zukünftig ergeben?
I. Zweck und Anwendungsbereich der GoBD
[i]Geißler, infoCenter, Digitaler Datenzugriff NWB XAAAB-26807 Burlein, Buchführung; (K)eine Modernisierung – BMF will GoBS und GDPdU-Schreiben zusammenfassen, BBK 2013 S. 404 NWB UAAAE-34831Die im Entwurfsschreiben dargelegten Grundsätze beziehen sich sowohl auf eine ordnungsmäßige Buchführung in elektronischer Form als auch auf den Datenzugriff der Finanzverwaltung im Rah...