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NWB Nr. 21 vom Seite 1636

Die Neuordnung der Verlustfeststellungsmodalitäten zwecks Verlustvortrags

§ 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG im Praxistest

Philipp J. Butler

[i]Sikorski, NWB 26/2011 S. 2191Die noch relativ junge Regelung des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG hat den Modalitäten der Verlustfeststellung zwecks Verlustvortrags ein neues Gesicht gegeben. Nunmehr wirkt der Steuerbescheid wie ein Grundlagenbescheid, ohne ein solcher zu sein. Dies hat erhebliche Konsequenzen für das Verlustfeststellungsverfahren und wirft im Hinblick auf § 350 AO auch neue verfahrensrechtliche Fragen auf, die am Beispiel eines erst kürzlich vor dem FG Hamburg unter dem Aktenzeichen 6 K 162/11 verhandelten Falls illustriert werden.

Arbeitshilfe:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) ist unter der NWB DokID NWB KAAAA-88455 der infoCenter-Beitrag „Verlustausgleich - Verlustabzug” aufrufbar.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .

I. Gesonderte Feststellung vortragsfähiger Verluste

1. BFH-Urteil vom 17. 9. 2008 - IX R 70/06

[i]§ 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG ist das Kind eines „Nichtanwendungsgesetzes”, ...§ 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG ist das Kind eines „Nichtanwendungsgesetzes”. Mit (BStBl 2009 II S. 897) entschied der BFH, dass ein Verlustfeststellungsbescheid auf der Grundlage des § 10d Abs. 4 Satz 4 und 5 EStG a. F. auch dann noch ergehen dürfe, wenn der Steuerbescheid für das Verlustentstehungsjahr zwar bestandskräftig ist, darin aber keine...

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