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NWB Nr. 19 vom Seite 1517

Zivilrechtliche Ausgleichsansprüche nach § 29 UStG

Ermäßigte Umsatzbesteuerung von Beherbergungsleistungen

Ralf Bombita und Dr. Oliver Zugmaier

[i]BMF, Schreiben v. 5. 3. 2010 (BStBl 2010 I S. 259)Zum ist der ermäßigte Umsatzsteuersatz für Beherbergungsleistungen in Kraft getreten. Nach der neuen Nr. 11 in § 12 Abs. 2 UStG unterliegt die Vermietung von Wohn- und Schlafräumen, die ein Unternehmer zur kurzfristigen Beherbergung von Fremden bereithält, sowie die kurzfristige [i]Huschens, NWB 19/2010 S. 1507Vermietung von Campingflächen dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von 7 %. Dies gilt jedoch nicht für Leistungen, die nicht unmittelbar der Vermietung dienen, auch wenn diese Leistungen mit dem Entgelt für die Vermietung abgegolten sind. Das (BStBl 2010 I S. 259) zu der Neuregelung Stellung genommen. Die Einführung des ermäßigten Steuersatzes für Beherbergungsleistungen hat auch bei anderen Branchen und Unternehmern Begehrlichkeiten geweckt. Vielfach sind, auch öffentlich, Forderungen laut geworden, wonach Hotelbetreiber den Vorteil aus der Umsatzsteuersatzreduzierung „weiterreichen müssen”. Unabhängig von diversen politischen oder wirtschaftlichen Blickwinkeln wird nachfolgend auf die prinzipiellen rechtlichen Rahmenbedingungen eingegangen.

I. Grundsätzliches

[i]Umsatzsteuer ist Teil des PreisesFür die Prüfung möglicher zivilrechtlicher Ausgleichsansprüch...

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