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BFH 07.11.2006 VI R 19/05, StuB 24/2006 S. 977

Anwendung der 1 %-Regelung für Kfz- Überlassung

(1) Die 1 %-Regelung kommt nicht zur Anwendung, wenn eine Privatnutzung des Firmenfahrzeugs ausscheidet. Allerdings spricht der Beweis des ersten Anscheins für eine private Nutzung. (2) Das Verbot des Arbeitgebers, das Fahrzeug privat zu nutzen, kann ausreichen, den Anscheinsbeweis zu erschüttern, sofern es nicht nur zum Schein ausgesprochen worden ist. (3) Die Würdigung, ob im Einzelfall der Anscheinsbeweis als entkräftet angesehen werden kann, obliegt der Tatsacheninstanz (Bezug § 6 Abs. 1 Nr. 4 Satz 2, § 8 Abs. 2 Sätze 2 ff., § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG).

Praxishinweise: Wird dem Arbeitnehmer ein Firmenfahrzeug zur Verfügung gestellt, so spricht der Beweis des ersten Anscheins dafür, dass das Fahrzeug auch privat genutzt wird. Dieser Anscheinsbeweis kann nur durch einen Gegenbeweis e...

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