Anzuwendendes Recht auf eine im Januar 1999 ausgezahlte
Entlassungsabfindung bei einer vor 1999 erfolgten Auflösung des
Arbeitsverhältnisses
Zur Anwendung von
§ 34 EStG i.d.F.
des (erst später in Kraft getretenen) Steuerentlastungsgesetzes 1999 ff
auf eine im Januar 1999 zugeflossene Entschädigung für den Verlust
des Arbeitsplatzes.
Einkommensteuer 1999
Leitsatz
Wurde ein Arbeitsverhältnis
gegen eine Abfindung zum beendet, so ist bei Auszahlung der
Abfindung wegen des Verlustes des Arbeitsplatzes im Januar 1999, und damit vor
In-Kraft-Treten des Steuerentlastungsgesetzes 1999/2000/2002, die
Freibetragsregelung nach
§ 3 Nr. 9 EStG in
der bis 1998 gültigen Fassung anzuwenden, wogegen der ermäßigte
Steuersatz auf den steuerpflichtigen Teil der Abfindung nach der ab 1999
eingeführten Fünftel-Regelung zu berechnen ist (keine Anwendung des
bis 1998 gültigen „halben„ durchschnittlichen Steuersatzes;
kein Verstoß des Gesetzgebers gegen das Rückwirkungsverbot).
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2003 S. 1704 EFG 2003 S. 1704 Nr. 23 EAAAB-09462
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