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FG Köln Urteil v. - 15 K 2264/01 EFG 2003 S. 1180

Gesetze: EStG § 32a, FGO § 74, ZPO § 251, GG Art 14

Tarif:

Ertragsteuerbelastung von 53,29 % nicht verfassungswidrig

Leitsatz

1) Keine Verletzung des sog. Halbteilungsgrundsatzes, wenn die Gesamtbelastung mit Einkommensteuer, Solidaritätszuschlag und Gewerbesteuer bei 53,29 % liegt.

2) Es besteht keine Pflicht des Finanzgerichts, das Klageverfahren auszusetzen oder zum Ruhen zu bringen.

Fundstelle(n):
EFG 2003 S. 1180
EFG 2003 S. 1180 Nr. 16
EAAAB-08934

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Nutzungsdauer:
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FG Köln, Urteil v. 20.05.2003 - 15 K 2264/01

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