BMF - IV D 3 - S 1544/19/10001 :011 BStBl 2024 I S. 1198

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023

Unter Bezugnahme auf das Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder gebe ich die Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023 bekannt (Anlage).

Richtsatzsammlung für das Kalenderjahr 2023

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben

2024

Vorbemerkungen

A) Allgemeines

1.Die Richtsätze sind ein Hilfsmittel (Anhaltspunkt) für die Finanzverwaltung, Umsätze und Gewinne der Gewerbetreibenden zu verproben und ggf. bei Fehlen anderer geeigneter Unterlagen zu schätzen (§ 162 Abgabenordnung). Bei formell ordnungsmäßig ermittelten Buchführungsergebnissen darf eine Gewinn- oder Umsatzschätzung nach ständiger Rechtsprechung in der Regel nicht allein darauf gestützt werden, dass die erklärten Gewinne oder Umsätze von den Zahlen der Richtsatz-Sammlung abweichen.

Werden für einen Gewerbebetrieb, für den Buchführungspflicht besteht, keine Bücher geführt, oder ist die Buchführung nicht ordnungsmäßig (R 5.2 Abs. 2 EStR), so ist der Gewinn nach § 5 EStG unter Berücksichtigung der Verhältnisse des Einzelfalles, unter Umständen unter Anwendung von Richtsätzen, zu schätzen (R 4.1 Abs. 2 EStR). Ein Anspruch darauf, nach Richtsätzen besteuert zu werden, besteht nicht.

2.Die Richtsätze sind für die einzelnen Gewerbeklassen auf der Grundlage von Betriebsergebnissen zahlreicher geprüfter Unternehmen ermittelt worden. Sie gelten nicht für Großbetriebe.

3.Die Richtsätze stellen auf die Verhältnisse eines Normalbetriebs ab. Der Normalbetrieb ist ein Einzelunternehmen mit Gewinnermittlung durch Bestandsvergleich. Die Richtsätze können bei Betrieben von Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Körperschaften ermittelt und angewendet werden. Bei dem Vergleich mit dem Normalbetrieb sind die Besonderheiten des Körperschaftsteuerrechts zu beachten.

4.Die Richtsätze finden auch auf Steuerpflichtige mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG (Einnahmenüberschussrechnung) Anwendung. Hierzu sind die erforderlichen Anpassungen vorzunehmen (ggf. Umrechnung der Einnahmen und Ausgaben von Ist- auf Sollbeträge, Neutralisierung der Umsatzsteuer, Zuordnung außerordentlicher bzw. periodenfremder Aufwendungen und Erträge zum Jahr der wirtschaftlichen Zugehörigkeit). Hat der Steuerpflichtige zulässiger-weise die Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG gewählt, ist auch eine Gewinnschätzung in dieser Gewinnermittlungsart durchzuführen. Bei einem Wechsel der Gewinnermittlungsart sind Berichtigungen des Gewinns gemäß R 4.6 Abs. 1 EStR vorzunehmen, wenn der Gewinn im Anschluss an eine Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG nach Richtsätzen geschätzt oder nach einer Richtsatzschätzung im nächsten Jahr nach § 4 Abs. 3 EStG ermittelt wird. Ggf. müssen im Rahmen der Richtsatzschätzung zusätzlich Bestandsveränderungen (z. B. Warenbestände, Forderungen und Verbindlichkeiten) ermittelt bzw. geschätzt und berücksichtigt werden.

B) Aufbau der Richtsätze

5.Richtsätze werden in v.H.-Sätzen des wirtschaftlichen Umsatzes für den Rohgewinn (Rohgewinn I bei Handelsbetrieben, Rohgewinn II bei Handwerks- und gemischten Betrieben (Handwerk mit Handel), für den Halbreingewinn und den Reingewinn ermittelt (Spalten 4 bis 7 der tabellarischen Übersicht der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Bei Handelsbetrieben wird daneben der Rohgewinnaufschlagsatz angegeben (Spalte 3 der Richtsätze für die einzelnen Gewerbeklassen). Für Handwerks- und gemischte Betriebe ist nachrichtlich auch ein durchschnittlicher Rohgewinn I in Spalte 4 der Richtsatzsammlung verzeichnet, der als Anhalt für den Waren- und Materialeinsatz dienen soll.

Als Handelsbetriebe im Sinne der Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen:

  • Bäcker, Konditor

  • Bestattungsunternehmen

  • Cafés, Eisdielen, Gaststätten, Imbissbetriebe

  • Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halb- u. Vollpension (ohne Hotels garnis)

  • Fleischer, Metzger, Schlachter.

Als Fertigungsbetriebe im Sinne der Richtsätze gelten auch die Betriebe nachstehender Gewerbeklassen:

  • Friseurgewerbe

  • Glas- und Gebäudereinigungsbetriebe

  • Gerüstbauer

  • Kfz-Lackiererei und –Reparatur

  • Kosmetiksalons (inkl. Nagelstudios).

6.Die Richtsätze bestehen aus einem oberen und einem unteren Rahmensatz sowie einem Mittelsatz. Die Rahmensätze tragen den unterschiedlichen Verhältnissen Rechnung. Der Mittelsatz ist das Mittelwert aus den Einzelergebnissen der geprüften Betriebe einer Gewerbeklasse.

7.Der Aufbau der Richtsätze ist in dem nachstehend als Anlage abgedruckten Schema dargestellt.

8.Der Normalbetrieb weist folgende Merkmale auf:

8.1Wirtschaftlicher Umsatz

8.1.1Wirtschaftlicher Umsatz im Sinne der Richtsätze ist die Jahresleistung des Betriebes zu Verkaufspreisen - ohne Umsatzsteuer - abzüglich der Preisnachlässe und der Forderungsverluste.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen auch:

  • Einnahmen aus sonstigen branchenüblichen Leistungen (z.B. aus Materialabfällen, aus Automatenaufstellung in Gaststätten, Werbezuschüsse),

  • Bedienungsgelder sowie

  • Verbrauchsteuern (z.B. Biersteuer, Tabaksteuer, Getränkesteuer, Schaumweinsteuer), die entgeltmäßig miterhoben werden.

Zum wirtschaftlichen Umsatz zählen nicht:

  • Erträge aus gewillkürtem Betriebsvermögen,

  • Einnahmen aus Hilfsgeschäften,

  • Einnahmen aus in Vorjahren ausgebuchten Kundenforderungen,

  • Einnahmen aus nicht branchenüblichen Leistungen (z.B. aus ehrenamtlicher oder gutachtlicher Tätigkeit, aus Lotto- undTotoannahme),

  • unentgeltliche Wertabgaben, z.B.

  • Leistungen für eigenbetriebliche Zwecke.

8.1.2Bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes werden Kundenforderungen und Anzahlungen von Kunden mit Nettowerten, d.h. ohne Umsatz-steuer verrechnet.

8.1.3Bei Handelsbetrieben entspricht der wirtschaftliche Umsatz dem Sollumsatz. Bei Handwerksbetrieben werden fertige und teilfertige Erzeugnisse aus eigener Herstellung sowie angefangene Arbeiten bei der Ermittlung des wirtschaftlichen Umsatzes zu Verkaufspreisen verrechnet, weil dem wirtschaftlichen Materialeinsatz und dem Einsatz an Fertigungslöhnen der entsprechende wirtschaftliche Umsatz gegenübergestellt wird. Die Verkaufspreise werden soweit wie möglich den Ausgangsrechnungen entnommen. Besteht diese Möglichkeit nicht, so werden die Verkaufspreise für die Bestände an fertigen und teilfertigen Erzeugnissen aus der eigenen Herstellung sowie an angefangenen Arbeiten in der Regel wie folgt ermittelt:

Herstellungskosten nach § 6 EStG (R 6.3 EStR)


Tabelle in neuem Fenster öffnen
+
anteiliger Unternehmerlohn, wenn der Unternehmer an der Fertigung mitgearbeitet hat (der Zuschlag ist nach dem Ausmaß der Mitarbeit des Unternehmers zu bemessen)
+
Zuschlag für die in den Herstellungskosten nicht erfassten sonstigen Kosten (z.B. allgemeine Verwaltungskosten, soweit sie nicht in den steuerlichen Herstellungskosten enthalten sind, und Vertriebskosten), für Risiko und Gewinn (dieser Zuschlag ist ggf. zu schätzen, dabei ist der Fertigungsgrad zu berücksichtigen)
=
Verkaufspreis bzw. anteilige Verkaufspreise (ohne Umsatzsteuer)
Bestände an fertigen, noch nicht abgerechneten Arbeiten werden ebenfalls mit Verkaufspreisen (ohne Umsatzsteuer) angesetzt.

8.2.Waren-/Materialeinsatz

8.2.1Der Waren-/Materialeinsatz im Sinne der Richtsätze wird mit den Anschaffungskosten (R 6.2 EStR) - ohne abziehbare Vorsteuer - unter Abzug der unentgeltlichen Wertabgaben (z.B. Entnahmen oder Zuwendungen an das Personal i. S. des § 3 Abs. 1b UStG, Ansatz ggf. mit den festgesetzten Pauschbeträgen) und des Waren-/Materialverbrauches für eigenbetriebliche Zwecke angesetzt.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen auch:

  • Nebenkosten bis zur Einlagerung (z.B. Frachten, Porti, Transportversicherungen, Warenumschließung, Umschlagskosten, Zölle, Verbrauchsteuern),

  • Werklieferungen und Werkleistungen fremder Unternehmen.

Zum Waren-/Materialeinsatz zählen nicht:

  • Betriebsstoffe (z.B. Energie- und Brennstoffe),

  • Gebühren (z.B. Schlacht- und Fleischbeschaugebühren),

  • Getränkesteuer.

8.2.2Die Waren- und Materialanfangs- und -endbestände werden mit den Anschaffungskosten - ggf. vermindert um branchenübliche Teilwertabschläge - angesetzt.

8.2.3Bei der Ermittlung des Waren-/Materialeinsatzes werden Lieferantenschulden und Anzahlungen an Lieferanten mit Nettowerten, d.h. ohne abziehbare Vorsteuer angesetzt.

8.3Löhne und Gehälter

8.3.1Zu den Löhnen und Gehältern gehören die Bruttobezüge (einschließlich aller Sachbezüge, wie freie Station, freie Wohnung und Deputate, Urlaubsgeld, Feiertagsvergütungen usw.). Nicht dazu zählt der Anteil des Arbeitgebers an der Sozialversicherung des Arbeitnehmers; er stellt allgemeine sachliche Betriebsaufwendungen dar.

8.3.2Fertigungslöhne sind Löhne, die in Handwerksbetrieben oder in gemischten Betrieben auf den Fertigungsbereich entfallen. Sie werden bei der Ermittlung des Rohgewinns II vom wirtschaftlichen Umsatz abgezogen.

8.3.3Unter Löhne und Gehälter für Verwaltung und Vertrieb fallen alle Bruttolöhne und Gehälter, die nicht zum Fertigungsbereich gehören.

8.3.4Mitarbeit des Betriebsinhabers: Es wird davon ausgegangen, dass im Normalbetrieb ein Betriebsinhaber ohne Entlohnung mitarbeitet. Arbeitet der Betriebsinhaber aus irgendwelchen Gründen (wie Krankheit, hohes Alter) nicht oder nicht dauernd mit, so entsteht dem Betrieb gegenüber dem Normalbetrieb ein überhöhter Lohnaufwand, der vom Gesamtbetrag der Lohnaufwendungen gekürzt wird. Eine Kürzung der Lohnaufwendungen ist auch dann vorzunehmen, wenn und soweit an Stelle eines Betriebsinhabers ein Geschäftsführer entgeltlich tätig ist. Arbeiten andererseits bei einer Gesellschaft mehr als ein Gesellschafter unentgeltlich mit, wird für den zweiten (ggf. für jeden weiteren) unentgeltlich Mitarbeitenden ein angemessener Arbeitslohn (bspw. in Höhe einer dem Gewinn vorab zuzurechnenden Tätigkeitsvergütung) als erspart dem Gesamtbetrag der Löhne zugerechnet.

8.3.5Mitarbeit des Ehegatten: Es wird unterstellt, dass die Mitarbeit des Ehegatten des Betriebsinhabers oder der Ehegatten der Gesellschafter angemessen entlohnt wird. Arbeitet der Ehegatte ohne oder für eine unangemessen niedrige Entlohnung mit, wird eine Zurechnung des ersparten Lohns vorgenommen.

8.3.6Mitarbeit übriger Personen: Alle übrigen Personen arbeiten im Normalbetrieb im betriebserforderlichen Umfang und für angemessene Entlohnung mit. Die Lehrlingsvergütung entspricht der Arbeitsleistung.

8.3.7Die Lohnaufwendungen für eigenbetriebliche Zwecke (z.B. für zu aktivierende Eigenleistungen oder innerbetriebliche Reparaturen) sind abzuziehen.

8.3.8Löhne und Gehälter, die mit unentgeltlichen Wertabgaben und mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen, sind auszuscheiden.

8.4Betriebsaufwendungen

8.4.1Außergewöhnliche Aufwendungen (z.B. ein mehrjähriger Erhaltungsaufwand, Kosten der Betriebsverlegung, Nachzahlungen für Betriebssteuern) sind beim Normalbetrieb nicht abzuziehen.

8.4.2Das gleiche gilt für Aufwendungen, die das gewillkürte Betriebsvermögen betreffen, und für private und sonstige Aufwendungen, die mit nicht zum wirtschaftlichen Umsatz gehörenden Leistungen zusammenhängen.

Werden jedoch nicht zum notwendigen Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter auch eigenbetrieblich genutzt, so sind die mit dieser Nutzung zusammenhängenden Aufwendungen abziehbar, soweit dies steuerlich zulässig ist.

8.4.3Beim Anlagevermögen gehören Absetzungen wegen außergewöhnlicher technischer oder wirtschaftlicher Abnutzung (§ 7 Abs. 1 letzter Satz EStG) und Sonderabschreibungen nicht zum Aufwand. Abzugs- und Hinzurechnungsbeträge nach § 7g EStG dürfen sich beim Richtsatzvergleich nicht auf den Gewinn auswirken.

8.4.4Wird der Vorsteuerabzug für die allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen nach Durchschnittsätzen gemäß ermittelt, so wird die Summe der allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen um die nach Durchschnittssätzen i. S. d. § 23 a UStG ermittelte Vorsteuer gekürzt.

8.4.5Nicht abziehbare Aufwendungen (z. B. Personensteuern, Aufsichtsratsvergütungen, Gewerbesteuer, Spenden) stellen keine sonstigen allgemeinen sachlichen Betriebsaufwendungen dar.

8.4.6Löhne für eigenbetriebliche Zwecke, die entsprechend der Bemerkung in Nr. 8.3.7 nicht in den Lohnaufwendungen zu erfassen sind, werden - soweit sie keine Herstellungskosten darstellen - je nach ihrer Verursachung in den allgemeinen oder den besonderen sachlichen Betriebsaufwendungen erfasst.

8.4.7Die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung werden entsprechend den bei den Löhnen vorgenommenen Normalisierungen erhöht oder gekürzt.

8.4.8Im Falle der Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG werden den allgemeinen sachlichen Betriebsausgaben im steuerlichen Sinn die mit diesen Aufwandspositionen zusammenhängenden Verbindlichkeiten zum Ende des Wirtschaftsjahres zugerechnet und zum Anfang des Wirtschaftsjahres abgerechnet.

8.5Verdeckte Gewinnausschüttungen (vGA)

VGA sind nicht mit dem körperschaftsteuerlichen, sondern mit dem für ein Einzelunternehmen maßgeblichen Wert für vergleichbare Sachverhalte (Privatentnahmen) anzusetzen. Um diesen Wert sind dann die durch die vGA entstandenen Aufwendungen zu kürzen, ggf. anteilig der Waren-/Materialeinsatz (Nr. 8.2), die Löhne und Gehälter (Nr. 8.3) oder die Betriebsaufwendungen (Nr. 8.4).

C) Anwendung der Richtsätze

9.Verprobung

Bei der Verprobung nach Richtsätzen sind die in den Steuererklärungen ausgewiesenen Umsätze und Gewinne dem Aufbau der Richtsätze (vgl. Nr. 8) entsprechend zu normalisieren, d.h. vergleichbar zu machen.

10.Schätzung

10.1Schätzungsverfahren

Die Ausgangswerte für die Schätzung der Besteuerungsgrundlagen sind

  • beim Handelsbetrieb der normalisierte Wareneinsatz,

  • beim Handwerks- und gemischten Betrieb der normalisierte Waren-, Material- und Fertigungslohneinsatz und

  • beim Dienstleistungsbetrieb (z.B. Fuhrgewerbe) die Summe aller normalisierten Betriebsausgaben.

Die Schätzung führt zum wirtschaftlichen Umsatz bzw. Halbrein- oder Reingewinn, der den Verhältnissen eines Normalbetriebs entspricht. Diese Ergebnisse sind insoweit zu erhöhen oder zu vermindern, als die Verhältnisse im Schätzungsfall von denen des Normalbetriebs abweichen (entnormalisieren).

10.2Schätzungsrahmen

10.2.1Bei der Schätzung nach Richtsätzen führt die Anwendung der Mittelsätze im Allgemeinen zu dem Ergebnis, das mit der größten Wahrscheinlichkeit den tatsächlichen Verhältnissen am nächsten kommt. Ein Abweichen vom Mittelsatz kann jedoch durch besondere betriebliche oder persönliche Verhältnisse begründet sein, die nicht durch Entnormalisierungen erfassbar oder ansonsten betragsmäßig feststellbar sind.

10.2.2Bei einzelnen Gewerbeklassen ist in Spalte 1 der Richtsätze ein Rahmen für den wirtschaftlichen Umsatz angegeben (z.B. bis 250.000 €, über 250.000 € bis 500.000 €, über 500.000 €). Liegt der wirtschaftliche Umsatz im unteren Bereich der jeweiligen Begrenzung, gelten die Richtsätze aus der oberen Rahmenhälfte, im oberen Bereich die aus der unteren Rahmenhälfte.

10.2.3Soweit die Richtsätze für Handwerksbetriebe und gemischte Betriebe festgesetzt werden, sind bei unterdurchschnittlichem Waren- und Materialeinsatz Sätze der oberen Rahmenhälfte anzusetzen. Der durchschnittliche Waren- und Materialeinsatz ergibt sich aus dem nachrichtlich angegebenen Rohgewinn I.

10.2.4Der Gewinn ist möglichst nach dem Halbreingewinnsatz zu schätzen, denn die vom Halbreingewinn abzusetzenden besonderen sachlichen und personellen Betriebsaufwendungen können im Allgemeinen festgestellt werden.

10.3Schätzung bei Betrieben von Körperschaften

Der Gewinn ist zunächst nach den vorgenannten Grundsätzen zu schätzen. Dieser für ein Einzelunternehmen geschätzte Gewinn ist zu korrigieren, soweit er von dem nach § 8 KStG zu ermittelnden Einkommen abweicht. Hierbei ist zu beachten, dass beispielsweise vGA, Personensteuern und Spenden dem nach Richtsätzen geschätzten Gewinn nicht mehr zugerechnet werden dürfen. VGA sind allerdings dann hinzuzurechnen, wenn und soweit ihr körperschaftsteuerlich anzusetzender Wert den in den Richtsätzen bereits berücksichtigten Wert (vgl. Nr. 8.5) übersteigt.

Beispiel:
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Reingewinn nach Richtsätzen
./.
Geschäftsführergesamtbezüge
./.
Arbeitgeberanteil Geschäftsführergehalt
./.
abzugsfähige Spenden (§ 9 Abs. 1 Nr. 2 KStG)
= zu versteuerndes Einkommen

11.Beispiele für die Normalisierungen


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Korrekturen
Tatsächliche Verhältnisse
der Merkmale
bei der Verprobung zur Ermittlung vergleichbarer Merkmale (Normalisierung)
bei der Schätzung zur Ermittlung der zutreffenden betriebsindividuellen Merkmale (Entnormalisierung)
Bestandserhöhung bei angefangenen Arbeiten (Herstellungskosten 20.000 € Verkaufspreis 30.000 €)
wirtsch. Umsatz
Erhöhung um 30.000 €
Kürzung um 30.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 10.000 €
Kürzung um 10.000 €
Unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) 6.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 6.000 €
Erhöhung um 6.000 €
Wareneinsatz
Kürzung um 6.000 €
--------
Reingewinn
ohne Änderung
ohne Änderung, Schätzung aus dem wirtschaftlichen Umsatz vor der Erhöhung um die unentgeltlichen Wertabgaben
Der Inhaber eines Handelsbetriebs war 6 Monate krank Aufwand für Ersatzkraft 15.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 15.000 €
Kürzung um 15.000 €
Überhöhte Miete an Gesellschafter einer GmbH 5.000 €
Reingewinn
Erhöhung um 5.000 €
--------
Einnahmen aus Hilfsgeschäften in Höhe von 2.000 €
wirtsch. Umsatz
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €
Reingewinn
Kürzung um 2.000 €
Erhöhung um 2.000 €

Anlage zu den Vorbemerkungen

Aufbau der Richtsätze

Synonyme der in der Richtsatzsammlung aufgeführten Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge


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Die Gewerbeklasse
finden Sie unter
Ambulante soziale Dienste
Anstreicher
Maler- und Lackierergewerbe
Anstrichmittel, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Apotheken
Asia-Imbiss
Imbissbetriebe
Auto...
Kfz...
Bäckerei, Konditorei
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Baugeschäft
Bauunternehmen
Baumaler und -lackierer
Maler- und Lackierergewerbe
Bauschlosser
Schreinerei, Tischlerei
Bauschreiner
Schreiner, Tischlerei
Bauspenglerei
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Bausteinmetz
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Bautischler
Schreinerei, Tischlerei
Bauunternehmen
Beamer
Unterhaltungselektronik, Eh.
Beerdigungsinstitut
Bestattungsunternehmen
Beherbergungsgewerbe
Bekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Bekleidungszubehör, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Bestattungsunternehmen
Bierwirtschaft
Gaststätten
Blechner
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation,
Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Blumen und Pflanzen, Eh.
Bräunungsstudio
Solarien
Brotbäckerei
Bäckerei, Konditorei
Buchdruckerei
Druckereien
Bücher, Eh.
Büglerei
Chemische Reinigung und Wäscherei
Büroartikel, Eh.
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
Büromaschinen
Computer und Software, Eh.
Busunternehmen
Fuhrgewerbe
Cafés
Campingartikel, Eh.
Sport- und Campingartikel, Eh.
CDs (Musik) , Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Chemische Reinigung und Wäscherei
Computer und Software, Eh.
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Damen- und Herrenfriseur
Friseurgewerbe
Damenbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Damenfriseur
Friseurgewerbe
Datenverarbeitungsgeräte
Computer und Software, Eh.
Dekorateur
Raumausstatter
Diktiergeräte
Computer und Software, Eh.
Döner-Imbiss
Imbissbetriebe
Drogerien und Parfümerien
Drucker, Eh.
Computer und Software, Eh
Druckereien
Edelmetallwaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Einrichtungsgegenstände, Eh.
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
Eiscafés
Eisdielen
Eisdielen
Eisenwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Eissalons
Eisdielen
Elektrogeräte, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Elektroinstallation
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Estrichlegerei
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Fahrräder, Eh.
Fahrschulen
Farben
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Feinbäckerei
Bäckerei, Konditorei
Feinkeramikwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Feinkostwaren, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Fernsehgeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh
Fingernagelstudio
Kosmetiksalons
Fische und Fischerzeugnisse, Eh.
Fitnesszentren
Flaschnerei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
Fliesenleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Flipperautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
Friseurgewerbe
Fuhrgewerbe
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Fußbodenbelag, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Fußpflege
Kosmetiksalons
Garten- u. Landschaftsbau
Gasinstallation
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Gasthof
Beherbergungsgewerbe
Gaststätten
Gastwirtschaft
Gaststätten
Gebäudereinigung
Glas- und Gebäudereinigung
Geldspielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Gemüse, Eh.
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
Genussmittel, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Gerüstbau
Geschenkartikel, Eh.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
Gesichtsmassage
Kosmetiksalons
Getränke, Eh.
Glas- und Gebäudereinigung
Glasergewerbe
Glaswaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Goldschmiedewaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Grabsteingeschäft
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Güterverkehr
Fuhrgewerbe
Handarbeiten
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Handarbeitsbedarf, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Handyshop
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Hausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Heimwerkerbedarf, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Heißmangel
Chemische Reinigung und Wäscherei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Herrenbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Herrenfriseur
Friseurgewerbe
Hobelwerke
Säge- und Hobelwerke
Holzbau
Zimmerei
Holzhausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Hotel
Beherbergungsgewerbe
Hüte, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Imbissstuben u. Ä.
Imbissbetriebe mit asiatischem Speiseangebot
Installation von Gas- und Flüssigkeitsleitungen
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Kartoffeln, Eh.
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
Keramik, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Kfz-Einzelhandel
Kfz-Lackierer
Kfz-Reparatur
Kfz-Zubehörhandel
Kinderbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Kioske und Verkaufsstände
Klempnerei
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Klimatechnik
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Konditorei
Bäckerei, Konditorei
Körperpflegemittel, Eh.
Drogerien und Parfümerien
Kopiergeräte, Eh.
Computer und Software, Eh.
Kosmetik
Drogerien und Parfümerien
Kosmetiksalons
Kraftfahrschulen
Fahrschulen
Kraftwagenverkehr
Fuhrgewerbe
Küchengeräte, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
Kunstschlosserei
Schlosserei
Kunststoffhausrat, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Kurzwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Lacke, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Lackierer
Maler- und Lackierergewerbe
Lackierung von Straßenfahrzeugen
Kfz-Lackiererei
Landschaftsgärtner, -gestaltung
Garten- u. Landschaftsbau
Lebensmittel, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Leuchten, Eh.
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
Lüftungstechnik
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Maler- und Lackierergewerbe
Maniküre
Kosmetiksalons
Metallwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Meterwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Metzgerei
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
Mietwagen mit Fahrer
Fuhrgewerbe
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
Möbelschreinerei
Schreinerei, Tischlerei
Möbeltischlerei
Schreinerei, Tischlerei
Mobiltelefone
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Mosaikleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Mützen, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Nagelstudio
Kosmetiksalons
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Naturkost, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Oberbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
Omnibusunternehmen
Fuhrgewerbe
Optiker
Papierwaren, Eh.
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
Parfümerien
Drogerien und Parfümerien
Pediküre
Kosmetiksalons
Pension
Beherbergungsgewerbe
Personenbeförderung mit Personenkraftfahrzeugen
Fuhrgewerbe
Pflanzen, Eh.
Blumen und Pflanzen, Eh.
Pflegedienst
Ambulante soziale Dienste
Pizzerien
Gaststätten
Plattenleger
Fußboden-, Fliesen- und Plattenlegerei
Polsterer
Raumausstatter
Polsterwaren, Eh.
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
Portraitfotograf
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
Porzellanwaren, Eh.
Haushaltsgegenstände, Eh.
Radiogeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Raumausstatter
Reformwaren, Eh.
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost)
Restaurant
Gaststätten
Restaurants mit asiatischem Speiseangebot
Rundfunkgeräte, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Säge- und Hobelwerke
Säuglingsbekleidung, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Scanner, Eh.
Computer und Software, Eh.
Schallplatten, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Schankwirtschaft
Gaststätten
Schirme, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Schlachterei
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
Schlosserei
Schmied
Schlosserei
Schmuckwaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Schneidereibedarf, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Schnellimbiss
Imbissbetriebe
Schnellreinigung
Chemische Reinigung und Wäscherei
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
Schreinerei, Tischlerei
Schuhe und Schuhwaren, Eh.
Schuhwaren, Eh.
Schuhe und Schuhwaren, Eh.
Schulartikel, Eh.
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
Silberwaren, Eh.
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Software
Computer und Software, Eh.
Solarien
Speiseeis
Eisdielen
Speisewirtschaft
Gaststätten
Spenglerei
Dachdeckerei und Bauspenglerei
Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
Spielwaren, Eh.
Spirituosen, Eh.
Getränke, Eh.
Sport- und Campingartikel, Eh.
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Steinmetz
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
Strickwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Südfrüchte, Eh.
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Tapeten, Eh.
Bau- und Heimwerkerbedarf, Anstrichmittel, Eh.
Tapezierer
Raumausstatter
Taxigewerbe
Fuhrgewerbe
Telekommunikationsgeräte und Mobiltelefone, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Tischlerei
Schreinerei, Tischlerei
Tüncher
Maler- und Lackierergewerbe
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
Unterhaltungselektronik, Eh.
Unterhaltungszeitschriften, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Verkaufsstände
Kioske und Verkaufsstände
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
Versicherungsvertreter
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
Video...
Unterhaltungselektronik, Eh.
Wäsche, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Wäscherei
Chemische Reinigung und Wäscherei
Wasserinstallation
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungs- und Klimatechnik
Wein, Eh.
Getränke, Eh.
Weinwirtschaft
Gaststätten
Weißbinder
Maler- und Lackierergewerbe
Weißwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Werbefotograf
Fotografen (Portrait- und Werbefotografen)
Wirkwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Wirtschaft
Gaststätten
Wollwaren, Eh.
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
Zeitschriften, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Zeitungen, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Zigarren und Zigaretten, Eh.
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Zimmerei

Umrechnung der Rohgewinnsätze in Rohgewinnaufschlagsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein Rohgewinnsatz in v.H. des Umsatzes von
einem Rohgewinnaufschlagsatz in v.H. des Wareneinsatzes bzw. Waren- und Materialeins. von
ein Rohgewinnsatz in v.H. des Umsatzes von
einem Rohgewinnaufschlagsatz in v.H. des Wareneinsatzes bzw. Waren- und Materialeins. von
ein Rohgewinnsatz in v.H. des Umsatzes von
einem Rohgewinnaufschlagsatz in v.H. des Wareneinsatzes bzw. Waren- und Materialeins. von
1
1,01
34
51,52
67
203,03
2
2,04
35
53,85
68
212,50
3
3,09
36
56,25
69
222,58
4
4,17
37
58,73
70
233,33
5
5,26
38
61,29
71
244,83
6
6,38
39
63,93
72
257,14
7
7,53
40
66,67
73
270,37
8
8,70
41
69,49
74
284,62
9
9,89
42
72,41
75
300,00
10
11,11
43
75,44
76
316,67
11
12,36
44
78,57
77
334,78
12
13,64
45
81,82
78
354,55
13
14,94
46
85,19
79
376,19
14
16,28
47
88,68
80
400,00
15
17,65
48
92,31
81
426,32
16
19,05
49
96,08
82
455,56
17
20,48
50
100,00
83
488,24
18
21,95
51
104,08
84
525,00
19
23,46
52
108,33
85
566,67
20
25,00
53
112,77
86
614,29
21
26,58
54
117,39
87
669,23
22
28,21
55
122,22
88
733,33
23
29,87
56
127,27
89
809,09
24
31,58
57
132,56
90
900,00
25
33,33
58
138,10
91
1.011,11
26
35,14
59
143,90
92
1.150,00
27
36,99
60
150,00
93
1.328,57
28
38,89
61
156,41
94
1.566,67
29
40,85
62
163,16
95
1.900,00
30
42,86
63
170,27
96
2.400,00
31
44,93
64
177,78
97
3.233,33
32
47,06
65
185,71
98
4.900,00
33
49,25
66
194,12
99
9.900,00

Umrechnung der Rohgewinnaufschlagsätze in Rohgewinnsätze


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Es entspricht
Es entspricht
Es entspricht
ein Rohgewinnaufschlagsatz in v.H. des Wareneinsatzes bzw. Waren- und Materialeins. von
einem Rohgewinnsatz in v.H. des Umsatzes von
ein Rohgewinnaufschlagsatz in v.H. des Wareneinsatzes bzw. Waren- und Materialeins. von
einem Rohgewinnsatz in v.H. des Umsatzes von
ein Rohgewinnaufschlagsatz in v.H. des Wareneinsatzes bzw. Waren- und Materialeins. von
einem Rohgewinnsatz in v.H. des Umsatzes von
1
0,99
43
30,07
85
45,95
2
1,96
44
30,56
86
46,24
3
2,91
45
31,03
87
46,52
4
3,85
46
31,51
88
46,81
5
4,76
47
31,97
89
47,09
6
5,66
48
32,43
90
47,37
7
6,54
49
32,89
91
47,64
8
7,41
50
33,33
92
47,92
9
8,26
51
33,77
93
48,19
10
9,09
52
34,21
94
48,45
11
9,91
53
34,64
95
48,72
12
10,71
54
35,06
96
48,98
13
11,50
55
35,48
97
49,24
14
12,28
56
35,90
98
49,49
15
13,04
57
36,31
99
49,75
16
13,79
58
36,71
100
50,00
17
14,53
59
37,11
110
52,38
18
15,25
60
37,50
120
54,55
19
15,97
61
37,89
130
56,52
20
16,67
62
38,27
140
58,33
21
17,36
63
38,65
150
60,00
22
18,03
64
39,02
160
61,54
23
18,70
65
39,39
170
62,96
24
19,35
66
39,76
180
64,29
25
20,00
67
40,12
190
65,52
26
20,63
68
40,48
200
66,67
27
21,26
69
40,83
250
71,43
28
21,88
70
41,18
300
75,00
29
22,48
71
41,52
350
77,78
30
23,08
72
41,86
400
80,00
31
23,66
73
42,20
450
81,82
32
24,24
74
42,53
500
83,33
33
24,81
75
42,86
550
84,62
34
25,37
76
43,18
600
85,71
35
25,93
77
43,50
650
86,67
36
26,47
78
43,82
700
87,50
37
27,01
79
44,13
750
88,24
38
27,54
80
44,44
800
88,89
39
28,06
81
44,75
850
89,47
40
28,57
82
45,05
900
90,00
41
29,08
83
45,36
950
90,48
42
29,58
84
45,65
1000
90,91


Tabelle in neuem Fenster öffnen

Bezeichnung der Gewerbeklassen in alphabetischer Reihenfolge
Gewerbekennzahl lt. Verzeichnis der Wirtschaftszweige
Rohgewinn-aufschlag auf den Wareneinsatz bzw. Warenund Material-einsatz (Umrechn. Rohgew. I der Sp. 4)
Rohgewinn I
Rohgewinn II
Halbreingewinn
Rein-gewinn
Bemerkungen
(vgl. Nr. 5 der Vorbemerkungen)
in v. H. des wirtsch. Umsatzes
1
2
3
4
5
6
7
8
Ambulante soziale Dienste Wirtsch. Umsatz:
88101.2
A
bis
400.000 €
51 - 85
69
18 - 75
40
B
über
400.000 €
25 - 85
65
9 - 39
23
Apotheken
47730.0
27 - 39
33
21 - 28
25
14 - 22
18
4 - 13
8
Bäckerei, Konditorei
10710.0
Brot- und Feinbäckerei
47240.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
500.000 €
156 - 488
270
61 - 83
73
30 - 64
49
7 - 40
21
B
über
500.000 €
213 - 456
317
68 - 82
76
37 - 64
51
4 - 30
15
Bau- und Heimwerkerbedarf, An-strichmittel, Eh.
47523.0
47530.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
600.000 €
45 - 317
113
31 - 76
53
15 - 50
33
6 - 37
21
B
über
600.000 €
30 - 144
64
23 - 59
39
12 - 38
25
3 - 18
10
Bauunternehmen
(mit Materiallieferung)
41201.0
43999.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
76
47 - 90
66
19 - 66
38
17 - 65
35
B
über
200.000 €
72
34 - 74
52
13 - 51
30
9 - 45
27
bis
500.000 €
C
über
500.000 €
60
23 - 55
38
7 - 29
17
4 - 25
13
Beherbergungsgewerbe
Hotels, Gasthöfe und Pensionen mit Halbund Vollpension
55101.0
55103.0
55104.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
500.000 €
285-1900
567
74 - 95
85
34 - 71
53
7 - 42
25
B
über
500.000 €
335-1567
525
77 - 94
84
39 - 68
54
4 - 31
15
Hotels garnis, Gasthöfe und Pensionen mit Frühstück
55102.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
42 - 78
60
12 - 49
30
B
über
200.000 €
44 - 72 58
9 - 40
24
Bestattungsunternehmen
96031.0
Vermittlungsprovisionen sind einbezogen
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
250.000 €
194 - 1011
355
66 - 91
78
29 - 65
47
15 - 58
37
B
über
250.000 €
223 - 1150
488
69 - 92
83
40 - 71
55
16 - 50
32
Blumen und Pflanzen, Eh. (ohne Gärtnerei)
47761.0
67 - 170
108
40 - 63
52
26 - 49
38
8 - 31
19
Wirtsch. Umsatz:
Bücher, Eh. (auch in Verbindung mit Schreibwaren)
47610.0
28 - 69
49
22 - 41
33
14 - 32
24
5 - 20
12
Cafés
56104.0
Wirtsch. Umsatz
A
bis
250.000 €
186 – 525
285
65 - 84
74
33 - 61
48
8 - 42
24
B
über
250.000 €
223 – 426
300
69 - 81
75
35 - 66
53
7 - 30
18
Chemische Reinigung und Wäscherei
96010.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
44 - 76
58
10 - 53
32
B
über
200.000 €
41 - 76
59
7 - 40
21
Computer und Software, Eh.
47410.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
250.000 €
47 – 300
117
32 - 75
54
21 – 53
38
12 – 47
29
B
über
250.000 €
37 – 213
89
27 - 68
47
17 - 51
33
5 – 34
19
Dachdeckerei und Bauspenglerei
43911.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
68
36 - 77
56
15 - 55
34
12 - 51
30
B
über
300.000 €
64
29 - 56
42
9 - 35
21
5 - 31
17
Dämmung gegen Kälte, Wärme, Schall und Erschütterung
43911.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
500.000 €
74
41 - 86
62
18 - 57
36
14 - 55
33
B
über
500.000 €
63
23 - 63
42
8 - 34
22
5 - 31
17
Drogerien und Parfümerien
47750.0
54 - 300
117
35 -75
54
19 - 53
35
4 - 39
21
Druckereien
18120.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
73
48 - 85
66
21 - 65
40
12 - 50
30
B
über
200.000 €
70
42 - 74
56
15 - 52
33
7 - 40
23
bis
400.000 €
C
über
400.000 €
70
34 - 61
49
11 - 37
24
3 - 29
14
Eisdielen
56105.0
245 - 567
355
71- 85
78
37 - 66
53
10 - 47
27
Elektroinstallation (auch mit Einzelhandel)
43210.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
68
44 - 81
63
21 - 65
41
17 - 59
37
B
über
200.000 €
65
37 - 70
51
18 - 46
34
15 - 40
27
bis
400.000 €
C
über
400.000 €
63
27 - 53
41
13 - 38
24
7 - 31
19
Elektrotechnische Erzeugnisse, Eh.
(auch mit Reparatur- und Installationsarbeiten)
47540.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
49 - 317
108
33 - 76
52
20 - 51
35
8 - 42
23
B
über
300.000 €
37 - 223
75
27 - 69
43
16 - 50
30
5 - 28
15
Fahrräder, Eh.
(auch mit Reparaturen und Einzelhandel mit Ersatzteilen und Zubehör)
47641.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
41 - 150
79
29- 60
44
18 - 46
31
8 - 32
22
B
über
300.000 €
35 - 82
54
26 - 45
35
17 - 35
26
6 - 23
15
Fahrschulen
85530.2
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
180.000 €
37 - 74
57
19 - 62
40
B
über
180.000 €
38 - 72
57
10 - 48
28
Fische, Fischerzeugnisse, Eh.
47230.0
54 - 156
89
35 - 61
47
17 - 40
29
7 - 30
18
Fitnesszentren
93130.0
41 - 73
58
8 - 40
23
Fleischerei, Metzgerei, Schlachterei
(auch mit Fleisch- und Handelswarenzukauf)
10130.0 47220.0
64 - 170
113
39 - 63
53
21 - 47
35
5 - 28
15
Fotografen (Portraitund Werbefotografen)
74201.2
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
100.000 €
44 - 77
60
25 - 69
47
B
über
100.000 €
42 - 76
60
20 - 69
41
Friseurgewerbe
(auch mit Einzelhandel)
96021.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
150.000 €
91
48 - 92
68
27 - 73
46
13 - 58
33
B
über
150.000 €
90
39 - 68
54
18 - 49
33
9 - 41
25
Fuhrgewerbe (Straßenverkehr)
Güterbeförderung mit Kraftfahrzeugen
49410.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
24 - 62
46
21 - 58
38
B
über
200.000 €
21 - 61
40
8- 36
22
bis
500.000 €
C
über
500.000 €
11 - 55
34
4 - 27
14
Personenbeförderung mit Personenkraftfahrzeugen
Taxigewerbe und Mietwagen mit Fahrer
49320.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
75.000 €
27- 68
51
20 - 68
44
B
über
75.000 €
30 - 69
53
15 - 56
37
bis
200.000 €
C
über
200.000 €
28 - 68
52
7 - 39
21
Busunternehmen
49310.0
49391.0
49392.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
400.000 €
23 - 65
42
9 - 46
27
B
über
400.000 €
15 - 57
41
4 - 28
15
Fußboden-, Fliesenund Plattenlegerei
(mit Materiallieferung)
43331.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
150.000 €
75
53 – 84
69
27 - 64
45
24 – 61
42
B
über
150.000 €
73
41 - 75
59
19 - 56
37
18 – 53
34
bis
300.000 €
C
über
300.000 €
66
29 – 60
44
12 – 40
24
7 – 36
20
Garten- und Landschaftsbau
81301.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
250.000 €
78
46 - 87
64
21 - 62
38
14 - 60
34
B
über
250.000 €
77
38 - 70
53
10 - 41
26
7 - 38
22
bis
500.000 €
C
über
500.000 €
73
31 - 61
46
12 - 37
22
6- 33
17
Gaststätten
Gast-, Speise- und Schankwirtschaften
56101.0
56301.0
178 - 400
257
64 - 80
72
29 - 61
47
8 - 39
22
Pizzerien
56106.0
213 - 400
285
68 - 80
74
34 - 66
49
9 - 42
24
Überwiegend Pizza-gerichte und Teigwaren im Warenangebot
Restaurants mit asiatischem Speiseangebot
56107.0
186 - 456
270
65 - 82
73
35 - 65
51
11 - 42
25
Gerüstbau
43991.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
400.000 €
55 - 92
73
23 - 62
43
16 - 56
36
B
über
400.000 €
52 - 81
68
16 - 49
32
7 - 40
23
Getränke, Eh.
(auch Wein und Spirituosen)
47250.0
27 - 89
47
21 - 47
32
12 - 32
21
4 - 23
12
Glasergewerbe
43342.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
66
41 - 74
58
18 - 53
36
10 - 48
28
B
über
300.000 €
61
30 - 56
44
13 - 39
26
5 - 33
18
Glas- und Gebäudereinigung
81210.0
81229.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
150.000 €
52 - 97
75
23 - 76
49
16 - 71
45
B
über
150.000 €
45 - 88
66
18 - 69
42
15 - 57
35
bis
300.000 €
C
über
300.000 €
34 - 70
51
13 - 44
28
7 - 40
21
Haushaltsgegenstände, Eh.
47521.0
47592.0
47599.0
52 - 178
92
34 - 64
48
20 - 48
32
5 - 31
16
Heizungs-, Gas- und Wasserinstallation, Klempnerei, Lüftungsund Klimatechnik
43220.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
58
36 - 75
56
18 - 55
36
13 - 50
31
B
über
200.000 €
58
31 - 58
44
13 - 44
27
9 - 36
22
bis
600.000 €
C
über
600.000 €
57
26 - 47
37
11 - 30
20
5 - 24
14
Imbissbetriebe
Imbissstuben u. Ä.
56103.0
56109.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
100.000 €
144 - 335
213
59 - 77
68
30 - 60
45
10 - 50
29
B
über
100.000 €
144 - 355
213
59 - 78
68
21 - 60
48
8 - 39
24
Imbissbetriebe mit asiatischem Speiseangebot
56108.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
100.000 €
203 - 525
285
67 - 84
74
41 - 74
57
15 - 53
33
B
über
100.000 €
213 - 400
285
68 - 80
74
29 - 68
52
11 - 47
27
Kfz-Einzelhandel
45110.0
Wirtsch. Umsatz:
45190.0
A
bis
500.000 €
12 - 138
37
11 - 58
27
6 - 38
18
4 - 28
15
B
über
500.000 €
11 - 49
25
10 - 33
20
6 - 19
12
2 - 13
7
Kfz-Lackiererei
45201.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
80
51 - 87
70
26 - 66
45
12 - 55
30
B
über
200.000 €
78
41 - 69
55
21 - 51
34
9 - 39
23
bis
400.000 €
C
über
400.000 €
77
37 - 63
50
17 - 37
27
8 - 30
19
Kfz-Reparatur
(ohne Tankstelle, Garagenvermietung und Fahrschule)
45203.0
45204.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
60
38 - 66
51
21 - 49
34
12 - 39
25
B
über
300.000 €
60
32 - 57
44
14 - 41
26
6 - 31
19
Kfz-Zubehörhandel
(Einzelhandel mit Kraftwagenteilen und –zubehör)
45320.0
30 – 203
72
23 - 67
42
12 - 44
26
5 - 29
16
Kioske und Verkaufsstände
56309.0
47260.0
47621.0
47110.0
Je nach überwiegendem Warensortiment:
- Nahrungs- und Genussmittel, Eh.
- Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
Kosmetiksalons (inkl. Nagelstudios)
96022.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
75.000 €
87
65 - 96
82
37 - 84
61
22 - 69
44
B
über
75.000 €
84
48 - 87
67
26 - 67
46
13 - 51
32
Kunstgewerbliche Erzeugnisse, Geschenkartikel, Eh.
47783.0
47 - 300
117
32 - 75
54
14 - 52
34
6 - 38
21
Maler- und Lackierergewerbe
43341.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
100.000 €
79
54 - 89
73
24 - 70
49
23 - 67
44
B
über
100.000 €
83
44 - 82
62
25 - 64
40
19 - 57
36
bis
200.000 €
C
über
200.000 €
81
38 - 66
52
16 - 41
28
11 - 35
24
bis
500.000 €
D
über
500.000 €
76
30 - 59
44
11 - 37
22
7 - 29
17
Möbel und sonstige Einrichtungsgegenstände, Eh.
47591.0
49 - 156
85
33 - 61
46
18 - 42
30
5 - 27
15
Nahrungs- und Genussmittel versch. Art einschl. Reformwaren (Naturkost), Eh.
47110.0
47290.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
400.000 €
28 – 144
67
22 - 59
40
13 - 46
28
6 - 32
17
B
über
400.000 €
27 – 61
39
21 - 38
28
11 - 27
19
2 - 13
7
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln, Eh.
47210.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
39 - 138
67
28 - 58
40
15 - 46
28
8 - 37
20
B
über
200.000 €
37 - 92
61
27 - 48
38
17 - 37
26
5 - 25
15
Optiker
47781.0
Wirtsch. Umsatz
A
bis
500.000 €
150 – 300
213
60 - 75
68
38 - 59
49
17 - 43
30
B
über
500.000 €
170 – 300
223
63 - 75
69
38 - 61
49
10 - 40
23
Raumausstatter
43332.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
150.000 €
69
44 – 87
64
26 - 64
44
16 - 63
39
B
über
150.000 €
62
35 – 58
47
16 - 40
29
10 - 37
21
Säge- und Hobelwerke
16100.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
500.000 €
64
31 - 83
52
10 - 43
25
6 - 37
20
B
über
500.000 €
49
22 - 46
35
7 - 25
15
4 - 17
10
Schlosserei
25620.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
150.000 €
81
58 - 93
75
28 - 67
47
19 - 62
41
B
über
150.000 €
76
43 - 76
59
20 - 56
36
13 - 48
28
bis
400.000 €
C
über
400.000 €
69
30 - 63
46
12 - 40
24
5 - 34
18
Schreib- und Papierwaren, Schul- und Büroartikel, Eh.
47622.0
32 - 133
67
24 - 57
40
17 - 43
28
4 - 26
13
Schreinerei, Tischlerei (auch Bautischlerei und Bauschlosserei)
16230.0 31099.0 43320.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
150.000 €
70
43 - 89
65
22 - 64
40
14 - 57
34
B
über
150.000 €
66
36 - 71
51
18 - 49
30
11 - 40
25
bis
300.000 €
C
über
300.000 €
59
26 - 51
39
10 - 35
21
6 - 28
15
Schuhe und Schuhwaren, Eh. (auch mit Reparaturen)
47721.0
59 - 138
89
37 - 58
47
22 - 46
34
4- 28
16
Solarien
96040.0
41 - 78
59
6 - 38
21
Spielhallen und Betrieb von Spielautomaten
92001.0
29 - 69
48
7- 43
25
Spielwaren, Eh.
47650.0
37 - 138
72
27 - 58
42
13 - 41
27
4 - 28
15
Sport- und Cam-pingartikel, Eh.
47642.0
39 - 138
75
28 - 58
43
16 - 41
28
4 - 27
15
Steinbildhauerei und Steinmetzerei
23700.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
71
46 - 79
64
28 - 61
42
19 - 52
34
B
über
200.000 €
72
43 - 72
56
18 – 49
34
10 - 41
26
Tabakwaren und Zeitschriften, Eh.
47260.0 47621.0
16 - 52
30
14 - 34
23
9 - 26
17
3 - 17
10
Hinweis auf Tz. 8.1.1 der Vorbemerkungen
Telekommunikations- geräte und Mobiltelefone, Eh.
47420.0
Vermittlungsprovisionen sind einbezogen.
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
64 - 1567
170
39 - 94
63
25 - 74
45
10 - 47
28
B
über
300.000 €
41 - 900
108
29 - 90
52
16 - 72
36
6 - 40
21
Textilwaren verschiedener Art und Oberbekleidung, Eh.
47510.0 47710.0
59 - 150
96
37 - 60
49
23 - 47
34
6 - 30
17
Uhren, Edelmetall- und Schmuckwaren, Eh.
(auch mit Reparaturen)
47770.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
79 - 300
144
44 - 75
59
24 - 57
41
9 - 40
25
B
über
300.000 €
56 - 156
100
36 - 61
50
21 - 46
33
5 - 29
16
Unterhaltungselektronik, Eh.
(auch mit Reparaturen und Eh. mit sonstigen elektrotechnischen Erzeugnissen in geringem Umfang)
47430.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
300.000 €
43 - 223
82
30 - 69
45
18 - 43
30
9 - 32
20
B
über
300.000 €
35 - 156
67
26 - 61
40
14 - 45
27
4 - 25
14
Versicherungsmakler (inkl. Versicherungsvertreter)
66220.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
61 - 87
74
44 - 79
62
B
über
200.000 €
57 - 87
75
38 - 77
56
Zimmerei (mit Materiallieferung)
43912.0
Wirtsch. Umsatz:
A
bis
200.000 €
65
41 - 79
58
18 - 55
36
15 - 51
33
B
über
200.000 €
63
34 - 55
44
15 - 34
24
11 - 28
20
bis
400.000 €
C
über
400.000 €
59
27 - 50
38
9 - 32
19
5 - 27
15

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2023

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu. Werden Betriebe jedoch nachweislich auf Grund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig wegen der Corona-Pandemie geschlossen, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment für Nahrungsmittel und Getränke. Unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke (z. B. Tabakwaren, Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten) sind, müssen einzeln aufgezeichnet werden.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
1. Januar bis
ermäßigter
voller
insgesamt
Steuersatz
Steuersatz
Bäckerei
1.537
197
1.734
Fleischerei/Metzgerei
1.368
522
1.890
Gaststätten aller Art
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.678
579
2.257
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
2.919
762
3.681
Getränkeeinzelhandel
113
254
367
Café und Konditorei
1.481
550
2.031
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
663
0
663
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.284
339
1.623
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
353
156
509

Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben (Sachentnahmen) für das Kalenderjahr 2024

Vorbemerkungen

  1. Die Pauschbeträge für unentgeltliche Wertabgaben werden auf der Grundlage der vom Statistischen Bundesamt ermittelten Aufwendungen privater Haushalte für Nahrungsmittel und Getränke festgesetzt.

  2. Sie beruhen auf Erfahrungswerten und bieten dem Steuerpflichtigen die Möglichkeit, die Warenentnahmen monatlich pauschal zu verbuchen. Sie entbinden ihn damit von der Aufzeichnung einer Vielzahl von Einzelentnahmen (§ 148 Satz 1 Abgabenordnung).

  3. Diese Regelung dient der Vereinfachung und lässt keine Zu- und Abschläge zur Anpassung an die individuellen Verhältnisse (z. B. individuelle persönliche Ess- oder Trinkgewohnheiten, Krankheit oder Urlaub) zu. Werden Betriebe jedoch nachweislich auf Grund einer landesrechtlichen Verordnung, einer kommunalen Allgemeinverfügung oder einer behördlichen Anweisung vollständig geschlossen, kann in diesen Fällen ein zeitanteiliger Ansatz der Pauschbeträge erfolgen.

  4. Der jeweilige Pauschbetrag stellt einen Jahreswert für eine Person dar. Für Kinder bis zum vollendeten 2. Lebensjahr entfällt der Ansatz eines Pauschbetrages. Bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ist die Hälfte des jeweiligen Wertes anzusetzen.

  5. Die pauschalen Werte berücksichtigen im jeweiligen Gewerbezweig das allgemein übliche Warensortiment für Nahrungsmittel und Getränke. Unentgeltliche Wertabgaben, die weder Nahrungsmittel noch Getränke (z. B. Tabakwaren, Bekleidungsstücke, Elektrogeräte, Sonderposten) sind, müssen einzeln aufgezeichnet werden.

  6. Bei gemischten Betrieben (Fleischerei/Metzgerei oder Bäckerei mit Lebensmittelangebot oder Gaststätten) ist nur der jeweils höhere Pauschbetrag der entsprechenden Gewerbeklasse anzusetzen.


Tabelle in neuem Fenster öffnen
Gewerbezweig
Jahreswert für eine Person ohne Umsatzsteuer
1. Januar bis
ermäßigter
voller
insgesamt
Steuersatz
Steuersatz
Bäckerei
1.605
206
1.811
Fleischerei/Metzgerei
1.429
545
1.974
Gaststätten aller Art
a) mit Abgabe von kalten Speisen
1.399
1.016
2.415
b) mit Abgabe von kalten und warmen Speisen
2.253
1.723
3.976
Getränkeeinzelhandel
118
266
384
Café und Konditorei
1.547
575
2.122
Milch, Milcherzeugnisse, Fettwaren und Eier (Eh.)
693
0
693
Nahrungs- und Genussmittel (Eh.)
1.340
354
1.694
Obst, Gemüse, Südfrüchte und Kartoffeln (Eh.)
369
156
531

BMF v. - IV D 3 - S 1544/19/10001 :011

Fundstelle(n):
BStBl 2024 I Seite 1198
DAAAJ-75375