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Umsatzsteuerliche Behandlung von Miet- und Leasingverträgen nach dem EuGH-Urteil vom 4.10.2017 – Rs. C-164/16 „Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd.“
Bereits mit „Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd.“ hat sich der EuGH mit einem immer wieder auflebenden Thema bei der Beurteilung umsatzsteuerlicher Leistungsverhältnisse befasst. Es ging im Allgemeinen um die Frage, ob die Überlassung im Rahmen von Leasingverhältnissen umsatzsteuerlich als Lieferung oder sonstige Leistung zu beurteilen ist. Nunmehr hat auch die deutsche Finanzverwaltung mit Rücksicht auf die Rechtsprechung des EuGH ihre Sichtweise zu dieser Frage angepasst und trennt damit den bisherigen Gleichlauf zwischen Ertragsteuerrecht und Umsatzsteuerrecht auf.
I. Zum Urteil des EuGH
Mit „Mercedes-Benz Financial Services UK Ltd“. Nach dem Leitsatz der Entscheidung ist der in Art. 14 Abs. 2 Buchst. b MwStSystRL „verwendete Ausdruck „Mietvertrag, der die Klausel enthält, dass das Eigentum unter normalen Umständen spätestens mit Zahlung der letzten fälligen Rate erworben wird“ [...] dahin auszulegen, dass er auf einen Standard-Mietvertrag mit Kaufoption anzuwenden ist, wenn aufgrund der finanziellen Vertragsbedingungen davon ausgegangen werden kann, dass, wenn der Vertrag bis zum Ende seiner Laufzeit ausgeführt wir...