Einkommensteuergesetz Kommentar
4. Aufl. 2019
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§ 50a Steuerabzug bei beschränkt Steuerpflichtigen
R 50a.1 EStR; H 50a.2 EStH; Steuerabzug von Vergütungen im Sinne des § 50a Abs. 4 EStG, die beschränkt Steuerpflichtigen zufließen; hier: Entlastung von den deutschen Abzugsteuern aufgrund von Doppelbesteuerungsabkommen – DBA – nach einem vereinfachten Verfahren („Kontrollmeldeverfahren“), BStBl 1994 I 4; Steuerabzug gemäß § 50a EStG bei Einkünften beschränkt Steuerpflichtiger aus künstlerischen, sportlichen, artistischen, unterhaltenden oder ähnlichen Darbietungen, BStBl 2010 I 1350; Betriebsausgaben- und Werbungskostenabzug beim Steuerabzug nach § 50a Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 EStG 1990 /1997 und § 50a Abs. 1 Nr. 3 EStG; Entscheidung des , BStBl 2014 II S. 513, BStBl 2014 I 887; BStBl 2017 I 1448.
▶ Weitere Literatur siehe Online-Version
Endert, Buchung der Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern, BBK 2013, 763; Kraft, Grundstruktur und Systematik gewerblicher Einkünfte bei beschränkter Steuerpflicht – Fallstudie zur Systematik der beschränkten Steuerpflicht, SteuerStud 2013, 481; Kronawitter, Die „Künstlerabzugssteuer“ (Ausländersteuer) nach § 50a EStG – Teil 1, ZKF 2014, 1; Maßbaum/Müller, Aktuelle Entwicklungen im Bereich der Abzugsteuer nach...