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Die Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger
Als Steuerberater den Mandanten kenntnisreich und kritisch durch das Verfahren begleiten
Die Prüftätigkeit der Rentenversicherungsträger gehört zum Alltag in der Steuerkanzlei. Und anders als im Fall des Statusfeststellungsverfahrens nach § 7a SGB IV (vgl. NWB HAAAE-72146) sind Steuerberater hier befugt, Rechtsbehelfe außergerichtlich und auch vor dem Sozialgericht zu führen (§ 13 Abs. 6 Satz 2 SGB X, § 73 Abs. 2 Satz 2 Nr. 4 SGG). Der Beitrag arbeitet daher, eingebettet in den zeitlichen Ablauf der Prüfung, neuralgische Punkte heraus, deren Kenntnis für eine umsichtige und interessengerechte Begleitung der Mandanten nutzbringend sein kann.
Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in .
I. Ablauf der Betriebsprüfung
1. Zeitpunkt der Prüfung
[i]Prüfung durch den Träger mindestens alle vier JahreVor dem Hintergrund, dass Ansprüche auf Nachforderung von Sozialversicherungsbeiträgen einer vierjährigen Verjährungsfrist unterliegen (§ 25 SGB IV), findet die Prüfung durch die Rentenversicherungsträger ebenfalls mindestens alle vier Jahre statt (§ 28p Abs. 1 Satz 1 SGB IV). Eine kürzere Taktung kann aber sowohl die Einzugsstelle als auch der Arbeitgeber bewirken. In Fällen wie der Eröffnung eines Insolvenzverfahrens, einer Betriebsschließung oder aber, wenn Hinweise anderer Sozialversicherungsträger, des Zolls oder privater Dri...