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NWB Nr. 29 vom Seite 2292

Die Änderungen des Erbschaft- und Schenkungsteuergesetzes durch das AmtshilfeRLUmsG

Cash-Gesellschaften im Fokus

Dirk Eisele

[i]Hörster, NWB 25/2013 S. 1967; Eisele, NWB 43/2012 S. 3453Mit (BStBl 2012 II S. 899; Eisele, NWB 43/2012 S. 3453) hatte der BFH das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz in der ab geltenden Fassung dem BVerfG zur Prüfung der Verfassungsmäßigkeit vorgelegt. Der BFH moniert im geltenden Recht einen verfassungswidrigen – weil dem Gleichheitssatz widersprechenden – Privilegierungsüberhang beim Verschonungsinstrumentarium der §§ 13a, 13b ErbStG. Auslöser dieses Befunds sind u. a. Gestaltungsmöglichkeiten mit sog. Cash-Gesellschaften, um dieserart nicht produktives Vermögen (Finanzmittel) aus dem erbschaftsteuerlich nicht begünstigten Privatvermögen in eine derartige Gesellschaft einzulegen und die Anteile daran (= Erwerbsgegenstand bei Erbschaft-/Schenkungsteuer) in der Folgezeit den Verschonungsmaßnahmen (Regelverschonung/Optionsverschonung) zuzuführen. Die Gestaltungsmöglichkeiten über eine Cash-GmbH oder auch eine Cash-GmbH & Co. KG sind mit der bisherigen Rechtslage kompatibel und können nach Darlegung des BFH auch nicht durch Rückgriff auf § 42 AO unterbunden werden. Nachdem der Versuch der Länder, Cash-Gesellschaften als Gestaltungsinstrument zu verhinde...BGBl 2013 I S. 1809

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