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NWB Nr. 12 vom Seite 851

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von Patientinnen und Patienten

Das Patientenrechtegesetz – eine erste Bestandsaufnahme

Dr. Andy Schmidt

Das Patientenrechtegesetz (PatRG) hat am mit dem Zustimmungsbeschluss des Bundesrats die letzte Hürde genommen und trat am (BGBl 2013 I S. 277) in Kraft. Dem war eine jahrzehntelange kontrovers geführte Diskussion vorausgegangen. Bereits 1978 beschäftigte sich der Deutsche Juristentag mit der Frage, ob eine umfassende Regelung des Rechtsverhältnisses zwischen Arzt und Patient sinnvoll ist. Entsprechend hoch waren und sind die Erwartungen an das PatRG. Erklärtes Ziel des Gesetzgebers ist es, mit dem PatRG für mehr Transparenz und Rechtssicherheit zu sorgen, die Rechtsdurchsetzung zu stärken und die Gesundheitsversorgung zu verbessern. Der nachfolgende Beitrag bietet eine erste kurze Bestandsaufnahme.

Arbeitshilfen:

In der NWB Datenbank (Login über www.nwb.de) können unter der NWB DokID NWB CAAAD-25943 eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung und Patientenverfügung und unter der NWB DokID NWB TAAAE-19959 Formulare und Broschüren zu diesem Thema aufgerufen werden.

Eine Kurzfassung dieses Beitrags finden Sie in

I. Die wesentlichen Regelungen

[i]PatRG besteht aus zivilrechtlichem und sozialrechtlichem Teil, Kernstück = BGB Das PatRG bündelt erstmals die Rechte von Patienten. Es besteht aus einem zivilrechtlichen Teil, der das Ker...

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