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Das neue Doppelbesteuerungsabkommen mit Luxemburg
Änderungen im DBA Deutschland-Luxemburg
Das derzeitige DBA zwischen Deutschland und Luxemburg stammt bereits aus dem Jahr 1958, also noch aus der Zeit vor der Veröffentlichung des ersten OECD-MA. Durch Protokolle in den Jahren 1973 und 2009 wurden in der Vergangenheit lediglich gewisse punktuelle Anpassungen am DBA vorgenommen. Am wurde nun aber von den Finanzministern der beiden Staaten ein neues DBA unterzeichnet, welches im Inhalt und Aufbau am aktuellen OECD-MA orientiert ist und auch ansonsten einige Unterschiede gegenüber dem alten DBA aufweist. Im vorliegenden Beitrag werden die wesentlichen Änderungen des neuen DBA sowie weitere bedeutende Aspekte im Zusammenhang mit diesem dargestellt.
I. Das neue DBA Luxemburg im Überblick
1. Unter das Abkommen fallende Steuern
Gleichermaßen wie das alte Abkommen findet auch das neue DBA Luxemburg 2012 sowohl in Deutschland als auch in Luxemburg Anwendung auf die Einkommensteuer, die Körperschaftsteuer, die Gewerbesteuer und die Vermögensteuer, einschließlich der auf diese Steuern erhobenen Zuschläge.
Die Einbeziehung der Vermögensteuer in das DBA zeigt derzeit nur im Hinblick auf Luxemburg Wirkung, wo weiterhin eine Vermögensteuer für juristische (nicht jedoch für na...