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BBK Nr. 23 vom Seite 1143

Kriterium der Wesentlichkeit bei Bildung von Rechnungsabgrenzungsposten

BMF tritt BFH entgegen!

Dr. Frank Hechtner

[i]Rätke, Verzicht auf Aktivierung einzelner geringfügiger RAP ohne Rücksicht auf die Gesamthöhe aller RAP?, BBK 18/2010 S. 884, NWB GAAAD-51866Rechnungsabgrenzungsposten dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tag darstellen, sind zwingend sowohl nach Handels- als auch nach Steuerrecht aktiv abzugrenzen und in einen aktiven Rechnungsabgrenzungsposten einzustellen. Der diese Pflicht relativiert. In Fällen untergeordneter Bedeutung für den korrekten Gewinnausweis könne auf eine Abgrenzung verzichtet werden. Dem Steuerpflichtigen stünde somit ein faktisches Wahlrecht zu. Das BMF hat sich auf eine Anfrage aus dem Deutschen Bundestag gegen die Sichtweise des BFH gestellt. Der Beitrag stellt die aktuellen Entwicklungen und die Reaktion der Finanzverwaltung dar.

I. Zweck und Wirkung von Rechnungsabgrenzungsposten

[i]RAP ≠ WirtschaftsgüterRechnungsabgrenzungsposten (RAP) als Form der Erfolgsberichtigung dienen der periodengerechten Gewinnermittlung. Sie stellen keine Wirtschaftsgüter dar. Der BFH hat sich in kurzem Zeitabstand zu strittigen Fragen aktiver Rechnungsabgrenzungsposten geäußert .

[i]Gewinnerhöhende Wirkung aktiver RAP mit späterer UmkehrAusgaben vor dem Abschlussstichtag – soweit sie Aufwand für eine bestimmte Ze...

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