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Die körperschaftsteuerliche Organschaft mit einer doppelansässigen Organgesellschaft
Anmerkung zum
Die körperschaftsteuerliche Organschaft ist an enge gesetzliche Voraussetzungen geknüpft, die vermehrt unter europarechtlichen Druck geraten. Die Europäische Kommission hat Anfang 2009 das Prinzip des sog. doppelten Inlandsbezugs bei der Organschaft, also die Voraussetzung, dass die Organgesellschaft Sitz und Geschäftsleitung im Inland innehaben muss, im Rahmen eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen die Bundesrepublik Deutschland aufgegriffen. Nachdem die Europäische Kommission in der zweiten Stufe dieses Verfahrens die Bundesrepublik Deutschland aufgefordert hatte, die gesetzliche Regelung europarechtskonform zu gestalten, hat das BMF mit einem Schreiben vom reagiert und auf diesem Weg das Prinzip des doppelten Inlandsbezugs teilweise aufgegeben. Doch dadurch werden die bestehenden Probleme nicht gelöst, sondern für die betroffenen Stpfl. noch vergrößert, wie der nachfolgende Beitrag zeigen will.
IV C 2 – S 2770/09/10001 NWB PAAAD-79770
I. Einführung: Gesetzlicher Ausschluss der Organschaft mit einer doppelansässigen Kapitalgesellschaft
[i]Kolbe, Die Vereinbarung der Verlustübernahme als Voraussetzung der körperschaftsteuerlichen Organschaft, StuB 2010 S. 811 NWB MAAAD-55000Gehrmann, infoCenter, Körperschaftsteuerliche und gewerbesteuerliche Organschaft NWB LAAAB-04863 Abweichend vom Prinzip der Subjektbesteuerung eröffnen ...